Auto vs "Öffentlicher Ort"

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Adler2
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Adler2 » 18.11.2017, 17:29

Das_Pseudonym hat geschrieben:
17.11.2017, 22:13
Theoretisch kann ein Organ nach seiner eigenen empfinden urteilen ob du krank bist oder nicht wenn deine und die meinung des Organ abweichen musst du halt Juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
Also, das sehe ich nicht so !

Ein ARZT kann beurteilen, ob jemand krank ist. Ein PolizistIN kann nach eigenem Empfinden beurteilen, ob sie/er mir glaubt, wenn ich sage, dass ich krank bin. (oder eben ein dazu ärztliches Attest lesen)

lexlegis hat geschrieben:
22.10.2017, 15:41
Ohne ärztliches Attest ist es aber kein verifizierter gesundheitlicher Grund, kann ich mich doch auch ohne Schnupfen schnäuzen oder ohne Krankheit mit Atemschutzmaske herumlaufen. Für die Atemschutzmaske muss ich jedenfalls ein Attest vorlegen können.
Genau! Arzt kann feststellen, ob gesundheitlicher Grund vorliegt.

Und genau deshalb hätte ich, als Patient, der dem Gesetz entsprechen möchte, auch gerne ein solches. (und damit meine ich hauptsächlich - und spreche/schreibe auch für andere, aus unterschiedlich gesundheitlichen Gründen Betroffene - solche Fälle, die ich mal als längerfristig/dauerhaft pathologisch bezeichnen würde und deshalb wohl auch dementsprechende Untersuchungen, Diagnosen, etc. bei div. Ärzten schon bekannt sind und aufliegen.

Wie es bei kurzfristigen Verkühlungen/Grippe, Zahn-/Ohrenentzündungen (welche sich auch "ziehen" können), etc. mit
einem ärztlichen Attest aussieht......?

Das_Pseudonym hat geschrieben:
22.10.2017, 16:55
Gut wenn man wirklich Krank ist würde sich ein solches ja nachdem man angezeigt worden ist erstellen lassen.
Das_Pseudonym hat geschrieben:
09.11.2017, 10:22
Theoretisch wenn es vor Gericht enden würde könnte man einen Sachverständigen bestellen der den Gericht schlüssig näher liegt wieso es notwendig war.
Das würde bedeuten, dass ich - als Mensch, der aus gesundheitlichen Gründen die "Ausnahmen" des Gesetztestextes in Anspruch nehmen MUSS, den Verwaltungsgerichtsweg gehen muss, um dort meine gesundheitlichen Gründe vorzubringen.

Nein, das möchte ich nicht!!

Ich möchte, so wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat, ein ärztliches Attest, damit für einen Polizisten/in klar ist, dass hier eine der Ausnahmen vorliegt.

Manche Ärzte schreiben private Befunde/Atteste kostenlos, manche verlangen dafür
eine Gebühr.

Und es soll vorkommen, das Ärzte - auch wenn der Patient dafür bezahlen will !! -
KEIN Attest ausstellen (wollen. Gründe für's nicht-wollen gibt's verschiedene).
(auch wenn es vielleicht nur einer unter 100 ist, der das nicht machen will. Aber aus eigener Erfahrung schon selber erlebt)

Es wurde mir von kompetenten Stellen (2x verschiedene Auskunfspersonen) auch bestätigt, dass Ärzte nicht verpflichtet sind, private - auch gegen Bezahlung - Atteste/Befunde dem Patienten zu schreiben.

Und DA bin ich jetzt baff!!

Auch ein Durchblätter-Blick in's Ärztegesetz lässt mich nichts dazu finden.

Patientenrecht: eine Kopie meiner Krankenakte (wo ich die Abkürzungen selbst nicht immer verstehe), ja, weiß ich. Das ist aber nicht das, was im Gesetz verlangt wird.

Im Buch:
"Die Ärztliche Aufklärung" von Karin Prutsch von 2004

steht auf Seite 247 folgendes:
Zitat:
Über die im ÄrzteG und KAKuG genannten Bestimmungen hinaus ist heute allgemein anerkannt, dass die ärztliche Dokumentation in Form von Operationsberichten, Narkoseprotokollen, Befundberichten, Krankenblättern, Überweisungsscheinen, Lichtbildern und sonstigen Aufzeichnungen nicht mehr nur eine interne Gedächtnisstütze des Arztes darstellt, die er nach eigenem Ermessen führen kann,
sondern
dass sie dem Patienten auch im Rahmen der ordnungegemäßen Erfüllung des abgeschlossenen Behandlungsvertrages im Form einer daraus resultierenden Nebenpflicht geschuldet wird.


"allgemein anerkannt" und "definitiv im Ärztegesetz verpflichtend" sind 2 verschiedene Sachen.

Ich ersuche jede/n, der das jetzt auch nicht glauben kann und selbst Erkundigungen einholt und vielleicht anders beauskunftet wird als ich bzw. eine Stelle im Ärztegesetz findet, wo zu privaten Attesten was steht:
würde mich interessieren was ihr dazu rausgefunden habt (auch gerne per PN)

Ich finde es bedenklich, dass bei Ausarbeitung des Gesetzes nicht darauf geachtet wurde, dass Ärzte zur Ausstellung des im Gesetz verlangten Attestes nicht verpflichtet sind (sofern ich richtig beauskunftet wurde).

die Ausweichmöglichkeit: na dann geht man halt zu einem anderen Arzt.....
kann der Gesetzgeber doch unmöglich für ein Gesetz verwenden (???)

Vielen Dank für's Lesen und Eure Meinungen dazu sind willkommen!!

lg, Adler



Das_Pseudonym
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Das_Pseudonym » 18.11.2017, 20:09

Wie gesagt das beste ist wenn du dir einen Rechtsanwalt suchst der deine interessen vertretet.
Hier können viele nur ihre Privatmeinung sagen.

Adler2
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Adler2 » 18.11.2017, 20:41

Das_Pseudonym hat geschrieben:
18.11.2017, 20:09
Wie gesagt das beste ist wenn du dir einen Rechtsanwalt suchst der deine interessen vertretet.
Danke Dir, für Deine Meinung, welche eigentlich auch ein bisschen die Problematik beschreibt:

dass Menschen, die nachgewiesene gesundheitliche Probleme haben, welche in die gesundheitlichen Verhüllungsausnahmen fallen und falls da der eine oder andere einen Arzt hat, der kein Attest ausstellt (aber nicht, weil der Pat. nicht krank ist! .... mir wurde z.B. ein Grund angegeben, der für mich verständlich ist - wenn ich es aus der Sicht des Arztes betrachte - den ich aber hier nicht öffentlich schreiben möchte) vielleicht/wahrscheinlich eher mal von Polizei aufgehalten werden (bei nicht kaltem Wetter) und es evtl. zur Anzeige kommt, dann gezwungenermaßen den Verwaltungsgerichtsweg durchmachen müssen (ohne Rechtsanwaltspflicht im Verfahren). Menschen, die glauben, das Verfahren alleine nicht durchzustehen und sich einen RA nehmen, müssen das auf eigene Kosten machen.
Das_Pseudonym hat geschrieben:
18.11.2017, 20:09
Hier können viele nur ihre Privatmeinung sagen.
Meinungen von §-kundigen sind auch willkommen, danke.

Gegengleis
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Gegengleis » 19.11.2017, 21:49

Adler2 hat geschrieben:
18.11.2017, 20:41
Meinungen von §-kundigen sind auch willkommen, danke.
Mein Wissenstand ist, dass es zu diesem § noch keine Judikatur gibt. Ergo wird dir außer der persönlichen Auslegung dieses § zur Zeit nichts bleiben.

Adler2
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Adler2 » 19.11.2017, 23:43

oh...sorry, hab mich missverständlich ausgedrückt.
ich meinte:
vielleicht will noch jemand Rechtskundiger dazu was schreiben: ob/wo im Ärztegesetz etwas über Ausstellung von Attesten/Befundberichten zu finden ist.

ErnstAngel
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von ErnstAngel » 21.11.2017, 18:41

Wir sollten darüber nachdenken. Ein öffentlicher Raum ist ein sozialer Raum, der allgemein offen und für Menschen zugänglich ist. .... Eine öffentliche Bibliothek ist ein öffentlicher Ort. Eine Raststätte oder ein Rastplatz ist ein öffentlicher Raum.

Adler2
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Adler2 » 21.11.2017, 19:44

lexlegis hat geschrieben:
18.10.2017, 17:01
Ich verstehe das eher so, dass es für die sportliche Aktivität üblich sein muss, dass eine Verschleierung notwendig ist (im Rahmen der Sportausübung). Sprich, Skifahren (Helm, Sturmhaube,...).

Ansonsten könnte man das Gesetz gleich vergessen (Joggerbeispiel).
grad gefunden:

https://www.radlobby.at/verhuellungerlaubt

dazu passend:
das Foto bei dem Post #8 von diesem link:
https://www.mtb-news.de/forum/t/kapuzen ... en.663923/
habe ich heute in der Innenstadt bei einem Kind gesehen (hatte die Kapuze nicht auf)

diese hier sind auch für MTB:
ich wusste nicht, dass es so was gibt.....
https://www.maciag-offroad.de/scott-bik ... 78735.html
und
https://www.amazon.de/Location-Independ ... B005WK5MK6


by the way: ob das obige alles "verkehrstauglich" ist...damit man auch verkehrssicher fahren kann?

PS: bitte die Jacken nur als gedachte Aufheiterung zum Thema betrachten.
Zuletzt geändert von Adler2 am 21.11.2017, 20:08, insgesamt 1-mal geändert.

Adler2
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Adler2 » 21.11.2017, 20:00

Gegengleis hat geschrieben:
17.11.2017, 17:49
Wo wir wieder bei den gesundheitlichen Gründen sind.
Für die kann ich mir dann aber auch kein ärztliches Attest holen, was soll er reinschreiben? Dem Hr. XYZ wird bei Kälte kalt, er muss daher einen Schutz tragen damit ihm bei Kälte nicht zu kalt wird.
vielleicht passend dazu:

Gefühle Temperatur
Zitate:
Wärmebelastung und Kältestress sind bei zunehmender Abweichung vom Komfort eine Belastung für Herz, Kreislauf und die peripheren Gefäße.
Da der Mensch aber nicht Standard sondern Individuum ist, kommt es individuell auch zu abweichenden Beurteilungen von thermischem Komfort oder Diskomfort.

der Link dazu:
https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/b ... onFile&v=4

Menschen, die krankheitsbedingt eine abweichende Thermoregulierung haben, sind in dem obigen Link nicht inbegriffen.

bei mir wäre es z.B.:
0 bis -13 sehr kalt extremer Kältestress
0 bis +20 kalt bis sehr kühl Komfort nicht möglich
+32 bis +38 behaglich schwache Wärmebelastung

Adler2 hat geschrieben:
17.11.2017, 21:53
Jetzt, im Winter, wird es bezgl. "Schal wegen Kälte" (Kälte.....was immer der Gesetzgeber, bzw. die Interpretation des Gesetzes darunter verstehen), wahrscheinlich keine Probleme geben.
Damit bin ich wohl daneben gelegen!!! Heute in Wien ein Herr wegen zu hoch/viel Schal und noch nicht so kalt dafür, belehrt worden....

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