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Hauskauf - feuchter Keller

Verfasst: 15.10.2017, 19:47
von Julia0125
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben uns erst ein Haus gekauft. Wir haben dieses auch besichtigt, und auch den Makler einmal auf Feuchtigkeit im Haus angesprochen, da sagte er, dass alles in Ordnung wäre. Am Freitag war die Schlüsselübergabe. Heute haben wir bemerkt, dass die Wände im Keller total feucht bzw. nass sind! Da das Haus im Hang steht und Hangseitig auch Wohnraumfenster sind, wollten wir diese auch als Wohnraum nutzen. Es wurde der Keller von den Verkäufern vor Jahren angefangen um- und auszubauen , und da teilweise die Rigipsplatten nicht zur Gänze angestrichen wurde, war es sowieso recht fleckig und uns ist das nicht weiter aufgefallen. Aber da sind jetzt komplette Wände feucht, teilweise auch die Decke. Wir haben dann gesehen, dass über diese Stellen einmal und teilweise auch schon öfter darübergestrichen wurde. Ist das nun ein verschwiegener Mangel und haben wir da irgendeine Chance zB den Kauf rückabzuwickeln?
Vielen Dank im Voraus!!

Re: Hauskauf - feuchter Keller

Verfasst: 16.10.2017, 11:13
von MG
Ich versuche Ihre Frage für juristische Laien verständlich zu beantworten, die mitlesenden Juristen mögen daher über gewisse "Unschärfen" hinwegsehen.

Um Ihre Frage beantworten zu können, muss man jedenfalls zuerst den Kaufvertragstext prüfen.

An und für sich wäre ein solcher Schaden ja ein Gewährleistungsfall, also eine Art "Garantie"fall.

Im Regelfall wird aber bei Verträgen zwischen Privatleuten und über gebrauchte Sachen die Gewährleistung ausgeschlossen, also verkauft "wie besichtigt".

Sollte dies der Fall sein, muss man prüfen, ob der Verkäufer von dem vorhandenen Problem wusste, es Ihnen aber verschwiegen, verheimlich, versteckt hat. In einem solchen Fall könnte man, auch bei Ausschluss der Gewährleistung, Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Man stützt sich dabei auf "Irrtum" (..hätte ich gewusst, dass der Keller so feucht ist, dann...) oder sonstige Schadenersatzansprüche, weil der Verkäufer Sie schuldhaft über Dinge, auf die er von sich aus hätte hinweisen müssen, nicht im Vorfeld aufgeklärt hat.

Schwierig wird es, wenn der Mangel (Feuchte) bei einer üblichen Besichtigung erkenn bar war, oder aber es Hinweise gab, die zu einer genaueren Prüfung hätten führen müssen. Dazu würde man z.B. Moder- oder Schimmelgeruch etc. zählen. Man könnte dann argumentieren, dass Sie den erkennbaren Mangel akzeptiert hatten.

Und natürlich ist nie ganz ausschließbar, dass der Mangel vorher noch nicht bestanden hat. Im ggst. Fall könnte dieser Mangel z.B. schleichend durch das Verkleiden der Wände entstanden sein, und wurde erst jetzt bemerkbar.

Sie sollten daher vorweg den Vertrag prüfen lassen. Wäre der Verkäufer gewährleistungspflichtig, dann würde man sich in jedem Falle erst einmal darauf stützen.

Sollte die Gewährleistung ausgeschlossen sein, dann müsste man versuchen technisch abzuklären, ob und ggf. seit wann das Problem schon früher bestanden hat und danach dann das weitere Vorgehen abstimmen.

In keinem Fall sollten Sie jedoch den jetzigen Zustand verändern. Wäre dies unbedingt erforderlich, dann sollte man eine Beweissicherung durchführen.

mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at

Re: Hauskauf - feuchter Keller

Verfasst: 16.10.2017, 13:52
von lexlegis
Wenn der Mangel, den Sie beanstanden wollen, bei der Besichtigung erkennbar war und Sie diesen vor dem Kauf nicht beanstandet haben, dann waren Sie mE mit der Kaufsache, so wie Sie ihnen gezeigt wurde, einverstanden und haben keine Möglichkeit Gewährleistung geltend zu machen (§ 928 ABGB). Im Falle des arglistigen Verschweigens -wenn der Verkäufer von den feuchten Wänden wusste und diese vor der Besichtigung neu gestrichen hat, damit es nicht auffällt- hätten Sie eine Chance den Vertrag anzufechten.