Österreicher Mitgliedschaft in einem deutschem Verein
Verfasst: 05.10.2017, 11:59
Guten Tag,
wir gründen in Deutschland zur Zeit einen Verein und wir möchten gerne auch Österreicher aufnehmen. In Deutschland ist das nach EU Richtline geregelt: Es gilt die völlige Gleichstellung gilt für Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaaten. Sie können sich uneingeschränkt auf allen Ebenen deutscher Vereine engagieren und zwar ohne weitere Einschränkungen.
Unsere Bekannten aus Österreich meldeten jedoch an, es sei Österreichern verboten, deutschen Vereine beizutreten. Diese Information basiert allerdings auf "hörensagen". Kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen?
Einer der möglichen Vereinsmitglieder sagt zudem aus, das sein Arbeitgeber einen Vereinsbeitritt verbieten würde. Da so ein eminenter Eingriff in das Privatleben in Deutschland völlig unvorstellbar ist*, würde ich gerne Wissen, auf welcher Rechtsgrundlage ein Österreichischer Arbeitgeber solche massiven freiheitlichen Einschränkungen vornehmen darf.
Der Verein selbst hat nichts mit Religion oder Weltanschauung zu tun. Wir fördern schwerst- und lebenslimitiert erkrankte Kinder. Die Vereinssatzung entspricht dem deutschem BGB und soll als gemeinnützig anerkannt werden.
*Ausnahme ist der Kirchen-Staatsvertrag auf dessen Grundlage ein kirchlicher Arbeitgeber theoretisch die Mitgliedschaft in einem "konkurierenden" religiösen Verein verbieten darf. Man kann also als Pastor nicht gleichzeitig Mitglied bei den Zeugen Jehovas sein.
wir gründen in Deutschland zur Zeit einen Verein und wir möchten gerne auch Österreicher aufnehmen. In Deutschland ist das nach EU Richtline geregelt: Es gilt die völlige Gleichstellung gilt für Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaaten. Sie können sich uneingeschränkt auf allen Ebenen deutscher Vereine engagieren und zwar ohne weitere Einschränkungen.
Unsere Bekannten aus Österreich meldeten jedoch an, es sei Österreichern verboten, deutschen Vereine beizutreten. Diese Information basiert allerdings auf "hörensagen". Kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen?
Einer der möglichen Vereinsmitglieder sagt zudem aus, das sein Arbeitgeber einen Vereinsbeitritt verbieten würde. Da so ein eminenter Eingriff in das Privatleben in Deutschland völlig unvorstellbar ist*, würde ich gerne Wissen, auf welcher Rechtsgrundlage ein Österreichischer Arbeitgeber solche massiven freiheitlichen Einschränkungen vornehmen darf.
Der Verein selbst hat nichts mit Religion oder Weltanschauung zu tun. Wir fördern schwerst- und lebenslimitiert erkrankte Kinder. Die Vereinssatzung entspricht dem deutschem BGB und soll als gemeinnützig anerkannt werden.
*Ausnahme ist der Kirchen-Staatsvertrag auf dessen Grundlage ein kirchlicher Arbeitgeber theoretisch die Mitgliedschaft in einem "konkurierenden" religiösen Verein verbieten darf. Man kann also als Pastor nicht gleichzeitig Mitglied bei den Zeugen Jehovas sein.