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Vervielfältigung von Schulbüchern

Verfasst: 28.09.2017, 19:42
von Gegengleis
Hallo,

nach dem Wortlaut des § 42 Urheberrechtsgesetz dürfen Schulen Werke zum Unterrichtsgebrauch vervielfältigen sofern es sich dabei nicht um Werke handelt die nach ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt sind.

In einem Rundschreiben des Landesschulrat Tirol (Nr. 8/2008) ergänzt man dort: "[...] Ein Lehrer darf daher nicht einfach Übungsbeispiele aus einem Schulbuch kopieren, das er zwar besitzt, seine Klasse jedoch nicht verwendet. [...]"

Ebenso ist es gelebte Praxis, dass Schulen Schulbücher (bzw. einzelne Seiten oder Übungen) vervielfältigt wenn die ganze Klasse üblicherweise einen Satz dieser Schulbücher besitzt, diese aber aus welchen Gründen auch immer nicht vorhanden sind.

Nun stellt sich mir die Frage ob es rechtens ist, Schulbücher, die die Klasse zwar besitzt aber nicht dabei hat oder die unbenutzbar geworden sind, für einen oder mehrere Schüler zu kopieren?

Ich interpretiere den Wortlaut des § 42 hier als ein absolutes Verbot an Schulen irgendwelche Schulbücher, unabhängig davon ob sie der Schüler (auch) besitzt, zu vervielfältigen.

Vielleicht kann mir bei der Beantwortung jemand helfen der mit der Thematik etwas mehr vertraut ist.

LG