Produkthaftung

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LeuErw
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Produkthaftung

Beitrag von LeuErw » 26.09.2017, 22:37

Einzelhändler (E) kauft Ware vom Großhändler (G), dieser vom Produzenten (P).
G ruft nun Ware von E zurück (nicht verkehrsfähig) (auf Anordnung von P).
G hat mit E einen Vertrag "G haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen Dritter oder aufgrund höherer Gewalt verursacht wurden. Steht E Gewährleistungsanspruch zu, so kann G ihren Gewährleistungsverpflichtungen nach eigener Wahl auch durch Rückerstattung des Kaufpreises bzw. Nichtverrechnung der mangelhaften Ware nachkommen und wird dadurch von allen Gewährleistungsverpflichtungen frei."

Nach dem Rückruf von G schreibt G dem E die Ware wieder gut.
E hat aber die Ware noch und soll diese "sachgerecht" entsorgen.
Nun merkt E, was er für ein Problem hat. Er hat ca. 2 m2 Müll.
Kann E sich nun an P wenden, denn bei G dürfte er ja keine Chance haben.
Wie stehen die Chance, dass E dem P sagt, er soll die Entsorgung tragen oder seine Ware abholen?



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