Seite 1 von 1

Sicherungszession vs Abtretung zahlungshalber

Verfasst: 21.09.2017, 23:40
von butterfly0807
Hallo :)
Versuche einen Fall aus Bürgerlichen Recht zu lösen und bin etwas am verzweifeln :roll:
Da bei der Sicherungszession die Vorschriften der Pfandbestellung einzuhalten sind frage ich mich, wann genau eine Sicherungszession vorliegt.

Im konkreten Fall wurde bei einem Kaufvertrag zwischen einem Tischler T (Käufer) und einer GmbH (Verkäufer) bis zur Bezahlung Eigentumsvorbehalt vereinbart und zur weiteren Sicherung die Abtretung der nächsten 40 Verkäufe von Tischen vereinbart.
T verkauft einen Tisch, der in je 3 Raten zu bezahlen ist an Z.
Gleichzeitig verkauft T aber die Kaufpreisforderung gegen Z an eine Bank.
Ca. 1 Monat später benachrichtigt T den Käufer Z jedoch, dass er an die GmbH zahlen soll und dieser tut das auch an den vereinbarten Terminen für die Ratenzahlungen.

Ich frage mich nun, ob in diesem Fall eine Sicherungszession vorliegt, sodass die Forderungen erst im September an die GmbH abgetreten worden wären und insofern zuerst die Bank die Forderung zediert hätte bekommen, weil in ihrem Fall kein Publizitätsakt notwendig ist.
Andererseits hätte ich daran gedacht, dass die Forderungen eher zahlungshalber an die GmbH abgetreten worden sind, da Z ja sofort an die GmbH zahlt und die GmbH die Forderungen daher nicht erst dann einzieht, wenn T in Verzug ist, sodass sie sich aus dem Erlös befriedigen kann.

Würde mich über eure Hilfe freuen!
Danke :D