Weiderecht
Verfasst: 19.09.2017, 18:29
Hallo!
Betreffend eines dienenden Grundstücks, welches mit einem Weiderecht belastet ist, hätte ich folgende Frage(n):
1.) darf ich über das Grundstück, welches sich in meinem Eigentum befindet aber mit einem Weiderecht belastet ist, eine (Schotter)straße neu anlegen? (die Frage desshalb: ist ja mein Eigentum, aber ich vermindere die Weidefläche)
2.) könnte ein Weideberechtigter einwenden, dass er dann weniger Förderung bekommt, da sich die Fläche verkleinert hat? Wenn ja, welche Förderung bekommt man eigentlich für seine Kuh, von wem und in welcher Höhe?
3.) Weiderechte können nicht ersessen werden bzw. gehen durch Nicht-Ausübung auch nicht verloren?
4.) Zur grundbücherlichen Löschung eines Weiderechts bedarf es zusätzlich zur Parteienvereinbarung auch der Bewilligung durch die Agrarbehörde! Stimmt das?
5.) Wenn nun die Weidefläche ein Niedermoor ist,- ist es überhaupt erlaubt auf diesen Flächen Kühe weiden zu lassen? Zerstören sie nicht den Naturraum?
6.) Wenn es erlaubt ist, Kühe auf einem Niedermoor weiden zu lassen, was hilft einem die sog. Weideverzichtsprämie? (Ziel dieser Prämie ist ein Weideverzicht auf Feuchtflächen mit typischer Vegetation, insbesondere Moore, die durch Trittbelastung und Eutrophierung durch das Vieh in ihrem Bestand gefährdet sind.)
Recht herzlichen Dank für jegliche Unterstützung, Meinung und Erfahrungen!
Danke!
Betreffend eines dienenden Grundstücks, welches mit einem Weiderecht belastet ist, hätte ich folgende Frage(n):
1.) darf ich über das Grundstück, welches sich in meinem Eigentum befindet aber mit einem Weiderecht belastet ist, eine (Schotter)straße neu anlegen? (die Frage desshalb: ist ja mein Eigentum, aber ich vermindere die Weidefläche)
2.) könnte ein Weideberechtigter einwenden, dass er dann weniger Förderung bekommt, da sich die Fläche verkleinert hat? Wenn ja, welche Förderung bekommt man eigentlich für seine Kuh, von wem und in welcher Höhe?
3.) Weiderechte können nicht ersessen werden bzw. gehen durch Nicht-Ausübung auch nicht verloren?
4.) Zur grundbücherlichen Löschung eines Weiderechts bedarf es zusätzlich zur Parteienvereinbarung auch der Bewilligung durch die Agrarbehörde! Stimmt das?
5.) Wenn nun die Weidefläche ein Niedermoor ist,- ist es überhaupt erlaubt auf diesen Flächen Kühe weiden zu lassen? Zerstören sie nicht den Naturraum?
6.) Wenn es erlaubt ist, Kühe auf einem Niedermoor weiden zu lassen, was hilft einem die sog. Weideverzichtsprämie? (Ziel dieser Prämie ist ein Weideverzicht auf Feuchtflächen mit typischer Vegetation, insbesondere Moore, die durch Trittbelastung und Eutrophierung durch das Vieh in ihrem Bestand gefährdet sind.)
Recht herzlichen Dank für jegliche Unterstützung, Meinung und Erfahrungen!
Danke!