Weiderecht

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Hermann2
Beiträge: 62
Registriert: 30.01.2017, 09:09

Weiderecht

Beitrag von Hermann2 » 19.09.2017, 18:29

Hallo!

Betreffend eines dienenden Grundstücks, welches mit einem Weiderecht belastet ist, hätte ich folgende Frage(n):

1.) darf ich über das Grundstück, welches sich in meinem Eigentum befindet aber mit einem Weiderecht belastet ist, eine (Schotter)straße neu anlegen? (die Frage desshalb: ist ja mein Eigentum, aber ich vermindere die Weidefläche)

2.) könnte ein Weideberechtigter einwenden, dass er dann weniger Förderung bekommt, da sich die Fläche verkleinert hat? Wenn ja, welche Förderung bekommt man eigentlich für seine Kuh, von wem und in welcher Höhe?

3.) Weiderechte können nicht ersessen werden bzw. gehen durch Nicht-Ausübung auch nicht verloren?

4.) Zur grundbücherlichen Löschung eines Weiderechts bedarf es zusätzlich zur Parteienvereinbarung auch der Bewilligung durch die Agrarbehörde! Stimmt das?

5.) Wenn nun die Weidefläche ein Niedermoor ist,- ist es überhaupt erlaubt auf diesen Flächen Kühe weiden zu lassen? Zerstören sie nicht den Naturraum?

6.) Wenn es erlaubt ist, Kühe auf einem Niedermoor weiden zu lassen, was hilft einem die sog. Weideverzichtsprämie? (Ziel dieser Prämie ist ein Weideverzicht auf Feuchtflächen mit typischer Vegetation, insbesondere Moore, die durch Trittbelastung und Eutrophierung durch das Vieh in ihrem Bestand gefährdet sind.)

Recht herzlichen Dank für jegliche Unterstützung, Meinung und Erfahrungen!

Danke!


--
ohne Gewähr für Rechtsrichtigkeit, -verbindlichkeit oder -vollständigkeit!
dies ist keine Beratung, kein Ratschlag und auch keine verbindliche Auskunft!
alles ohne jede Gewähr, denn das o.a. sind nur grobe Einschätzungen u. Gedankengänge!

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Weiderecht

Beitrag von Hank » 08.04.2018, 06:36

Durch das Recht der Dienstbarkeit wird ein Eigentümer verbunden, zum Vorteile eines andern in Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder zu unterlassen...

Naturnahe Moorflächen sollen nicht betreten werden, denn nur allzu leicht entstehen Trampelpfade, die nur sehr schwer wieder wegzubringen sind!

Erschließungswege durch die Moore verursachen oft Hangrutschungen und Muren, deshalb muss Bodenverdichtung durch Viehtritt und Maschinen möglichst verhindert werden, d.h. das Mähgut muss händisch abtransportiert werden.

Außerdem wachsen auf solchen Einstreu-Wiesen meist nur Sauergräser, die nur von Pferden, aber nicht von Kühen gefressen werden - die wollen Klee oder Goldhafer, diese Feinschmecker...

Durch Natura 2000 sollen gestörte oder bereits weitgehend zerstörte Moore wiederhergestellt werden. Alle Bundesländer haben einen ex lege-Schutz von Feuchtgebieten in ihren Natur- bzw. Landschaftsschutzgesetzen verankert. Ausnahmeregelungen lassen allerdings Land- und Forstwirtschaft im bisherigen Ausmaß zu bzw. das Problem, die Gesetze tatsächlich durchzusetzen.

Es gibt sogar einen eigenen Österreichischen Moorschutzkatalog, nachdem größere Veränderungen wie Erdbewegungen genehmigungspflichtig sind.

Der Österreichische Naturschutzbund versucht seit vielen Jahren, drohende Meliorierungen durch Kauf bzw. Pacht von Feuchtwiesen und Mooren einzudämmen. - Rettung bedrohter Natur durch Eigentumserwerb bzw. Vertragsnaturschutz!!

Es ist daher notwendig, immer wieder auf diese besonderen Werte dieser Lebensräume aufmerksam zu machen und zum Mitstreiten für die gute Sache des nicht nur funktionalen Naturschutzes zu ermuntern.

Hermann2
Beiträge: 62
Registriert: 30.01.2017, 09:09

Re: Weiderecht

Beitrag von Hermann2 » 09.04.2018, 15:02

herzlichen Dank für die Ausführung; somit ist mir einiges klarer!

aber wenn nun Moore geschützt werden sollen:

5.) Wenn nun die Weidefläche ein Niedermoor ist,- ist es überhaupt erlaubt auf diesen Flächen Kühe weiden zu lassen? Zerstören sie nicht den Naturraum?

4.) Zur grundbücherlichen Löschung eines Weiderechts bedarf es zusätzlich zur Parteienvereinbarung auch der Bewilligung durch die Agrarbehörde! Stimmt das?

Ich würde gerne eben das Moor schützen!! Aber es liegt eben ein Weiderecht drauf!
LG
--
ohne Gewähr für Rechtsrichtigkeit, -verbindlichkeit oder -vollständigkeit!
dies ist keine Beratung, kein Ratschlag und auch keine verbindliche Auskunft!
alles ohne jede Gewähr, denn das o.a. sind nur grobe Einschätzungen u. Gedankengänge!

isidoro
Beiträge: 89
Registriert: 15.04.2011, 20:17

Re: Weiderecht

Beitrag von isidoro » 09.04.2018, 17:18

Weiderechte sind grundsätzlich eine große Belastung für den Grundeigentümer. Löschen geht ohne zahlen nicht, ablösen ist sehr teuer und trennen zahlen Sie als Grundeigentümer drauf, aber oft die einzige Möglichkeit die Weiderechte wegzubekommen. Ich würde mich mal an die Agrarbezirksbehörde (wenn Sie in einem Bundesland leben welche die Verwaltungsreform schon durchgeführt hat - dann die Landesregierung) wenden und nachfragen, welche besonderen Regelungen bei Ihrer Belastung Weiderecht bestehen.
Es muss Regelungen geben, da die Weiderechte nach der Revolution 1848 oder später geregelt worden sind. Diese Regelungen (Vertrag mit den Bauern) können sie durchstudieren und dann entscheiden. Grundsätzlich ist zu sagen, dass ohne Agrarbehörde nichts geht und die Agrarbehörde die Interessen der Bauern vertritt. Ev. ein Vorschlag, machen Sie Halbe /Halbe. Sie geben den Bauern die Hälfte der belasteten Fläche und haben dafür die andere Hälfte lastenfrei und können machen was Sie wollen.

Hermann2
Beiträge: 62
Registriert: 30.01.2017, 09:09

Re: Weiderecht

Beitrag von Hermann2 » 10.04.2018, 07:06

also kann man die Argumentation "Moor" vergessen und die Kühe dürfen dort hin, wo sie als Feinschmecker gar nicht hin wollen und das Moor wird dementsprechend nicht geschützt!
--
ohne Gewähr für Rechtsrichtigkeit, -verbindlichkeit oder -vollständigkeit!
dies ist keine Beratung, kein Ratschlag und auch keine verbindliche Auskunft!
alles ohne jede Gewähr, denn das o.a. sind nur grobe Einschätzungen u. Gedankengänge!

isidoro
Beiträge: 89
Registriert: 15.04.2011, 20:17

Re: Weiderecht

Beitrag von isidoro » 10.04.2018, 16:53

Na ja - wenn ihre Gesamtfläche incl. Weiderechte über 115 Hektar ausmacht, (in Burgenland und Tirol 300 ha) haben Sie neben den Eigentumsrecht auch noch das Jagdrecht. Zumindest ein Moorhuhn wird wohl zu bejagen sein.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 69 Gäste