Strafrecht und BDSM
Verfasst: 11.09.2017, 12:43
Ist jetzt nicht das gängigste Thema, aber ich hab mal ein bissl nachgedacht und bin dabei auf folgendes Problem gestoßen:
Nachdem in einer Beziehung, in der BDSM eine Rolle spielt, rein rechtlich gesehen Leib/Leben Delikte an der Tagesordnung stehen, bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass die grundsätzlich, dank §90 StGB, straflos werden. Nur, wie unschwer zu leugnen ist, setzt dieser Paragraph eben auch voraus, dass nicht gegen "die guten Sitten" verstoßen wird. Stellt sich jetzt die Frage, ob das in diesem Fall zutrifft, oder nicht.
Unabhängig davon finden sich bei besagten Vorlieben auch parallelen zum §107b StGB, auch in qualifizierter Form. Nachdem man meines Wissens nach nicht in §107b einwilligen kann, könnte der dann womöglich schlagend werden.
Natürlich, grundsätzlich gilt immer "wo kein Kläger, da kein Richter", ist mir aber im wiener Gemeindebau bisschen zu wenig, wenn mir der aufmerksame Nachbar mitten in der Session die Polizei rufen könnte und ich, je nach Wissensstand der Beamten, mit einem Betretungsverbot bzw. einer Festnahme ende (die bei einem qualifizierten 107b ja durchaus verhältnismäßig wäre).
Bin gespannt auf andere Meinungen!
Nachdem in einer Beziehung, in der BDSM eine Rolle spielt, rein rechtlich gesehen Leib/Leben Delikte an der Tagesordnung stehen, bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass die grundsätzlich, dank §90 StGB, straflos werden. Nur, wie unschwer zu leugnen ist, setzt dieser Paragraph eben auch voraus, dass nicht gegen "die guten Sitten" verstoßen wird. Stellt sich jetzt die Frage, ob das in diesem Fall zutrifft, oder nicht.
Unabhängig davon finden sich bei besagten Vorlieben auch parallelen zum §107b StGB, auch in qualifizierter Form. Nachdem man meines Wissens nach nicht in §107b einwilligen kann, könnte der dann womöglich schlagend werden.
Natürlich, grundsätzlich gilt immer "wo kein Kläger, da kein Richter", ist mir aber im wiener Gemeindebau bisschen zu wenig, wenn mir der aufmerksame Nachbar mitten in der Session die Polizei rufen könnte und ich, je nach Wissensstand der Beamten, mit einem Betretungsverbot bzw. einer Festnahme ende (die bei einem qualifizierten 107b ja durchaus verhältnismäßig wäre).
Bin gespannt auf andere Meinungen!