Seite 1 von 1

Kein Einspruch Bauverhandlung nur gegen Grundstückskauf

Verfasst: 07.09.2017, 15:40
von NickNack
Hallo!

Ich komme gleich zur Sache.

Bei unserer Bauverhandlung hat uns der nette neue Nachbar eine Zustimmung zum Bauverfahren nur unter der Bedingung auferlegt, wenn wir an Ort und Stelle uns verpflichten, einen gewissen Teil seines Grundstücks abzukaufen, der Teil wurde vor mehr als 10 Jahren an ihn verkauft, bzw. diesen Kauf eben rückabwickeln.

Abgesehen davon, dass ich es als Hohn empfinde, dass man scheinbar einen Wunsch ans Christkind bei einer Bauverhandlung als Einwand geltend machen kann der nur zu einer Bauverzögerung führt (der Verfahrensleiter hat von vornherein gesagt, dass dies eine reine zivilrechtliche Geschichte ist und somit keine Auswirkungen auf den eingereichten Bau haben wird, aber eben trotzdem aufgenommen und geprüft werden muss), frage ich mich ob sowas nicht strafrechtlich relevant ist (Erpressung?, Nötigung?)?

Oder muss man solche Sachen über sich ergehen lassen weil hier keine Drohung oder dergleichen erfolgt ist?