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Wie Gewährleistung ???

Verfasst: 04.09.2017, 19:59
von Urwi
Hallo,

ich habe vor kurzer Zeit ein neues Motorrad der höheren Preisklasse gekauft. Schon von Anfang an ist mir aufgefallen, dass in einem bestimmten Drehzahlbereich ein ungewöhnliches Geräusch vom Motor zu hören ist. Beim ersten Service habe ich das dem Meister gesagt und er hat nach einer Probefahrt mein Wahrnehmung bestätigt. Wir haben dann ein anderes Motorrad des gleichen Typs und Baujahr Probe gefahren, wo dieses Geräusch nicht zu hören war. Dies wurde dem Hersteller gemeldet und dieser hat einen Vertreter geschickt, der mein Motorrad gefahren ist und das Geräusch bestätigt hat. Jedoch hat er es als "normal" eingestuft und daher gibt es von deren Seite keine Behebung. Der Werkstätte sind laut Aussage des Meisters die Hände gebunden, denn wenn der Hersteller keine Freigabe für die Reparatur gibt, kann er nichts machen. Da dieses Geräusch in einem Drehzahlbereich auftritt, welches gerade im Ortsgebiet stark zu hören ist, stört mich das immens. Natürlich befürchte ich auch, dass die Ursache für dieses Geräusch früher oder später einen Schaden anrichten könnte, schlimmstenfalls nach der Gewährleistung.

Habe ich irgendwelche Rechte, dass der Hersteller seinen Sanktus zur Beseitigung des Geräusches geben muss?

Danke
Urwi