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einseitiger Vertrag

Verfasst: 30.04.2006, 10:51
von JUSLINE
Ein Vertrag, der von zwei Parteien unterschrieben werden soll, ist doch erst gültig, wenn beide unterzeichnet haben?! Wenn nur einer der beiden Parteien seine Unterschrift setzt, ist es ein einseitiger Vertrag ohne Gültigkeit, das ist doch richtig oder??



mfg