WEG: USt. vom Aufwand!
Verfasst: 22.08.2017, 17:22
Hallo Leute!
Hoffentlich kann mir jemand folgendes Bsp. etwas erklären, denn ich steh komplett an!
Das Baumeisterunternehmen „Y“ hat für eine Fassadensanierung eine Rechnung in Höhe von 60.000 € brutto inkl 20 % Umsatzsteuer ausgestellt. Die Höhe der abzuführenden Umsatzsteuer vom Aufwand ergibt sich aus dem Beispiel wie folgt:
Die Umsätze der Wohnungseigentumsobjekte G1 (300 NW), G2 (200 NW) sowie die KFZ-Stellplätze PP1 bis PP10 (100 NW) – sohin gesamt 600 von gesamt 1.000 – unterliegen dem Normalsteuersatz von 20 %. Die Umsätze der restlichen Wohnungen mit insgesamt 400 Nutzwerten unterliegen bei Betrieb, Verwaltung und Erhaltung (nicht bei Herstellung) dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10 %
Das bedeutet, dass einerseits die Vorsteuer in Höhe von 20 %, andererseits aber auch die Umsatzsteuer vom Aufwand (10 % von 400/1.000 NW von 50.000 € netto = 2.000 € sowie 20 % von 600/1.000 NW von 50.000 € = 6.000 €) zu berücksichtigen ist. Der Buchungssatz lautet wie folgt:
7) Baumeister „Y“ mit EUR 50.000
(2) Vorsteuer mit EUR 10.000
(7) Umsatzsteuer vom Aufwand mit EUR 8.000
an (2) Bank mit EUR 60.000
an (3) Umsatzsteuer 10 % mit EUR 2.000
an (3) Umsatzsteuer 20 % mit EUR 6.000
--> bis hierher ist mir alles soweit klar!
Die Gesamtsumme der Umsatzsteuer vom Aufwand in Höhe von 8.000 € ist jedoch in weiterer Folge zu teilen und jener Mehraufwand in Höhe von 3.000 €, der von den nicht zu Wohnzwecken genutzten Wohnungseigentumsobjekten verursacht wurde, ist von diesen gem § 32 Abs 10 WEG 2002 zu tragen.
--> Woher kommen EUR 3.000,--??
Sohin scheinen in der Rücklagenabrechnung am Ende des Jahres lediglich 5.000 € als Aufwandsumsatzsteuer für diese Ausgabe aus der Rücklage auf, da die restlichen 3.000 € Umsatzsteuer direkt dem verursachenden Wohnungseigentümer, dessen Wohnungseigentumsobjekt dem Normalsteuersatz in Höhe von 20 % unterliegt, verrechnet werden.
--> Woher kommen EUR 5.000,--??
ICH HOFFE JMD. KANN MIR HIER WEITERHELFEN!
VIELEN DANK
Hoffentlich kann mir jemand folgendes Bsp. etwas erklären, denn ich steh komplett an!
Das Baumeisterunternehmen „Y“ hat für eine Fassadensanierung eine Rechnung in Höhe von 60.000 € brutto inkl 20 % Umsatzsteuer ausgestellt. Die Höhe der abzuführenden Umsatzsteuer vom Aufwand ergibt sich aus dem Beispiel wie folgt:
Die Umsätze der Wohnungseigentumsobjekte G1 (300 NW), G2 (200 NW) sowie die KFZ-Stellplätze PP1 bis PP10 (100 NW) – sohin gesamt 600 von gesamt 1.000 – unterliegen dem Normalsteuersatz von 20 %. Die Umsätze der restlichen Wohnungen mit insgesamt 400 Nutzwerten unterliegen bei Betrieb, Verwaltung und Erhaltung (nicht bei Herstellung) dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10 %
Das bedeutet, dass einerseits die Vorsteuer in Höhe von 20 %, andererseits aber auch die Umsatzsteuer vom Aufwand (10 % von 400/1.000 NW von 50.000 € netto = 2.000 € sowie 20 % von 600/1.000 NW von 50.000 € = 6.000 €) zu berücksichtigen ist. Der Buchungssatz lautet wie folgt:
7) Baumeister „Y“ mit EUR 50.000
(2) Vorsteuer mit EUR 10.000
(7) Umsatzsteuer vom Aufwand mit EUR 8.000
an (2) Bank mit EUR 60.000
an (3) Umsatzsteuer 10 % mit EUR 2.000
an (3) Umsatzsteuer 20 % mit EUR 6.000
--> bis hierher ist mir alles soweit klar!
Die Gesamtsumme der Umsatzsteuer vom Aufwand in Höhe von 8.000 € ist jedoch in weiterer Folge zu teilen und jener Mehraufwand in Höhe von 3.000 €, der von den nicht zu Wohnzwecken genutzten Wohnungseigentumsobjekten verursacht wurde, ist von diesen gem § 32 Abs 10 WEG 2002 zu tragen.
--> Woher kommen EUR 3.000,--??
Sohin scheinen in der Rücklagenabrechnung am Ende des Jahres lediglich 5.000 € als Aufwandsumsatzsteuer für diese Ausgabe aus der Rücklage auf, da die restlichen 3.000 € Umsatzsteuer direkt dem verursachenden Wohnungseigentümer, dessen Wohnungseigentumsobjekt dem Normalsteuersatz in Höhe von 20 % unterliegt, verrechnet werden.
--> Woher kommen EUR 5.000,--??
ICH HOFFE JMD. KANN MIR HIER WEITERHELFEN!
VIELEN DANK