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WEG: USt. vom Aufwand!

Verfasst: 22.08.2017, 17:22
von Hermann2
Hallo Leute!

Hoffentlich kann mir jemand folgendes Bsp. etwas erklären, denn ich steh komplett an!

Das Baumeisterunternehmen „Y“ hat für eine Fassadensanierung eine Rechnung in Höhe von 60.000 € brutto inkl 20 % Umsatzsteuer ausgestellt. Die Höhe der abzuführenden Umsatzsteuer vom Aufwand ergibt sich aus dem Beispiel wie folgt:

Die Umsätze der Wohnungseigentumsobjekte G1 (300 NW), G2 (200 NW) sowie die KFZ-Stellplätze PP1 bis PP10 (100 NW) – sohin gesamt 600 von gesamt 1.000 – unterliegen dem Normalsteuersatz von 20 %. Die Umsätze der restlichen Wohnungen mit insgesamt 400 Nutzwerten unterliegen bei Betrieb, Verwaltung und Erhaltung (nicht bei Herstellung) dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10 %

Das bedeutet, dass einerseits die Vorsteuer in Höhe von 20 %, andererseits aber auch die Umsatzsteuer vom Aufwand (10 % von 400/1.000 NW von 50.000 € netto = 2.000 € sowie 20 % von 600/1.000 NW von 50.000 € = 6.000 €) zu berücksichtigen ist. Der Buchungssatz lautet wie folgt:

7) Baumeister „Y“ mit EUR 50.000
(2) Vorsteuer mit EUR 10.000
(7) Umsatzsteuer vom Aufwand mit EUR 8.000

an (2) Bank mit EUR 60.000
an (3) Umsatzsteuer 10 % mit EUR 2.000
an (3) Umsatzsteuer 20 % mit EUR 6.000

--> bis hierher ist mir alles soweit klar!

Die Gesamtsumme der Umsatzsteuer vom Aufwand in Höhe von 8.000 € ist jedoch in weiterer Folge zu teilen und jener Mehraufwand in Höhe von 3.000 €, der von den nicht zu Wohnzwecken genutzten Wohnungseigentumsobjekten verursacht wurde, ist von diesen gem § 32 Abs 10 WEG 2002 zu tragen.

--> Woher kommen EUR 3.000,--??

Sohin scheinen in der Rücklagenabrechnung am Ende des Jahres lediglich 5.000 € als Aufwandsumsatzsteuer für diese Ausgabe aus der Rücklage auf, da die restlichen 3.000 € Umsatzsteuer direkt dem verursachenden Wohnungseigentümer, dessen Wohnungseigentumsobjekt dem Normalsteuersatz in Höhe von 20 % unterliegt, verrechnet werden.

--> Woher kommen EUR 5.000,--??

ICH HOFFE JMD. KANN MIR HIER WEITERHELFEN!
VIELEN DANK

Re: WEG: USt. vom Aufwand!

Verfasst: 28.08.2017, 17:02
von Hermann2
Hallo Leute!

Ich versuch mal hier ein kleinen *push*!
auch habe ich mal die unterlage verlinkt, denn das bsp. ist im prüfungskatalog zum hausverwalter vorhanden und die prüfung steht bald an :cry:

https://www.lindeverlag.at/titel-57-57/ ... B03860.pdf
(ab der vorletzten seite)


danke für jeglichen hinweise :)

Re: WEG: USt. vom Aufwand!

Verfasst: 07.09.2017, 10:08
von Hermann2
hat echt niemand nur die kleinste idee hierzu?

bitte um hilfe!

Re: WEG: USt. vom Aufwand!

Verfasst: 07.09.2017, 17:06
von MG
Ich bin kein Steuerberater, wenn also das Nachfolgende Bledsinn ist: PARDON:

Der Zugang für mich ist, dass man die 50.000,-- gemäß den Anteilen (G/W) splittet, also
20.000,-- für die 400 ANteile und 30.000,-- für die 600 Anteile.

Wären ALLE Private (10%) , dann würden die einen 2.000,-- Ust zahlen und die anderen 3.000,--, ABER

die gewerblichen müssen ja 6.000,-- bezahlen, also 3.000,-- mehr als wenn sie privat wären.

Also 5.000,-- insgesamt, wenn alle privat wären, so aber 8.000,-- insgesamt.

Re: WEG: USt. vom Aufwand!

Verfasst: 04.10.2017, 17:22
von Hermann2
sorry für meine verspätete antwort hier!

aber yeah, I got it!

recht herzlichen dank! ein traum! merci :lol: