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Überwachungskamera ÖBB

Verfasst: 12.08.2017, 14:23
von thor_odinson
Hallo!

Ich stehe vor folgender Frage in Rechtsangelegenheiten und bitte um Unterstützung:

Auf einem großen Bahnhof der ÖBB ist eine fahrlässige Körperverletzung geschehen an einem Freitag. Der Verletzte hat die Daten (Name und Adresse) von demjenigen, der die Verletzung verursacht hat, bekommen und sich im Laufe des Tages noch ins Spital begeben, von selbst. Polizei wurde keine hinzugezogen.

Am darauffolgenden Montag ging ein Brief von Anwalt des Verletzten an die Person, die verletzt hat, mit der Schadensersatzforderung. Dieser wird den Brief dann vermutlich am Dienstag erhalten haben. (Nehmen wir einmal die kürzeste Zeit zugunsten der Post an)

Nun meine Frage: Bis wann und für wen wäre es möglich, die ÖBB zu bitten, die Aufzeichnungen der Überwachungskameras herauszugeben? Der Verletzte sofort? Hätte der, der die Verletzung hervorgerufen hat, noch eine Möglichkeit, wenn er am Dienstag den Brief vom Anwalt erhält mit der Schadensersatzforderung, noch an die Bilder zu gelangen um theoretisch zu beweisen, dass er unschuldig wäre? Oder wären die dann schon von der ÖBB gelöscht worden?

Vielen Dank für jede Antwort.

Liebe Grüße

Re: Überwachungskamera ÖBB

Verfasst: 15.08.2017, 15:36
von Das_Pseudonym
Je nach System (wie man es konfiguriert) können die Daten nach 24h, 48h, 72h schon überschrieben sein.
Wenn der Vorfall der ÖBB bekannt worden war kann sein das sie (vorsichtshalber) die Daten sicher gespeichert haben.
Da der Vorfall wahrscheinlich schon länger her ist kannst du hoffen das die ÖBB die Videos versicher hat.
Die ÖBB wird niemanden die Daten geben ausser sie wird dazu "gezwungen" durch einen Anwalt, Justiz,...
Ich kann nur mit Technischen wissen dienen nicht juristischen.

Re: Überwachungskamera ÖBB

Verfasst: 16.08.2017, 16:10
von thor_odinson
Hallo.

Nein der Vorfall ist den ÖBB wenn, dann erst nach 72 Stunden bekannt geworden.

Danke für die Hilfe!

Re: Überwachungskamera ÖBB

Verfasst: 16.08.2017, 18:15
von Das_Pseudonym
Je länger man wartet desto unwahrscheinlicher ist es das die ÖBB die Daten noch hat ausgenommen die wurden Manuell gespeichert.

Re: Überwachungskamera ÖBB

Verfasst: 17.08.2017, 14:40
von thor_odinson
Was wären die Vorraussetzungen dafür dass die die Aufnahmen länger sichern? Machen die das von sich aus oder nur auf Bitte (von Privatperson/Anwalt/Justiz)? Werden generell die Aufnahmen live / bzw. vor dem löschen von jemandem durchgesehen?

Danke sehr!!

Re: Überwachungskamera ÖBB

Verfasst: 17.08.2017, 23:51
von Das_Pseudonym
Ich kann dir nicht sagen wie die ÖBB Entscheidet da Ich nicht weiss wie es intern gehandhabt wird.
Aber es ist normal bei solchen (grossen) Systeme das irgend wann die Daten überschrieben werden weil einfach der speicherplatz nicht unendlich sind.
Natürlich wird die ÖBB (und andere) Daten aus einer Überwachungstechnik extern speichern wenn es einen Vorfall gegeben hat von den Sie Kenntnis Erlangung haben. Ob es in diesen Fall ist oder nicht kann nur die ÖBB sagen.

Re: Überwachungskamera ÖBB

Verfasst: 18.08.2017, 09:24
von RonJ
Es geht nicht um Speicherkapazitäten sondern um die rechtliche Grundlage. Video-Aufnahmen auf öffentlich-zugänglichem (ÖBB-)Grundstück dürfen nur für 72 Stunden auf den Videoservern gespeichert werden. Diese Gesetzesnovelle wurde vor einiger Zeit von 36 auf 72 Stunden auf Antrag der ÖBB an die Datenschutzbehörde verlängert, da zumindest das ganze Wochenende aufgezeichnet werden sollte (da passiert ja auch am meisten).
Du hast also nach 72 Stunden keine Chance mehr an die Aufzeichnungen zu kommen, da die Server ältere Aufnahmen automatisch überschreiben.
Zudem läuft das ganze so ab: bei einem Verdacht auf eine von den ÖBB aufgezeichnete Straftat (polizeiliche Anzeige vorausgesetzt) stellt die Polizei einen Antrag zur Auswertung der Aufnahmen an die Datenschutzbehörde, die wiederum setzt sich mit den zuständigen Technikern der ÖBB in Verbindung. Die Bilder werden dann gemeinsam mit der Polizei ausgewertet. Das Ganze muss natürlich innerhalb der ersten 72 Stunden nach der Tat passieren bzw. wird dieses Zeitfenster bis zur Auswertung blockiert da gemäß
§ 50a. DSG
Interessen schutzwürdiger Betroffener (also Personen die unschuldig auf den Aufzeichnungen zu sehen sind) nicht verletzt sind dadurch die Übermittlung der Daten über eine Verwendung entsprechend
(...)
(6) an die zuständige Behörde oder das zuständige Gericht, weil beim Auftraggeber der begründete Verdacht entstanden ist, die Daten könnten eine von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlung dokumentieren.

Die ÖBB sind operativ gesehen nur Vermittler zwischen den (stranfanzeigenden) Parteien und den ermittelnden Behörden. Obwohl die ÖBB Eigentümer der Videoüberwachungssysteme sind, unterliegen alle Rechte zu den aufgezeichneten Daten den Behörden.

Und nein: Die Daten werden von niemanden auf Verdachtsmomente durchgesehen bevor sie gelöscht werden.
1. darf das niemand und 2. zeichnen österreichweit ein paar tausend Kameras auf. Wäre also technisch und rechnerisch gar nicht möglich.

Re: Überwachungskamera ÖBB

Verfasst: 18.08.2017, 14:12
von thor_odinson
Danke Sehr!!

Re: Überwachungskamera ÖBB

Verfasst: 18.08.2017, 15:58
von Das_Pseudonym
Und nein: Die Daten werden von niemanden auf Verdachtsmomente durchgesehen bevor sie gelöscht werden.
Aber sie können "in echtzeit" anschaut werden und (technisch) bei einer Unregelmäßigkeit gespeichert werden.
Zb. wenn die am Display sehen das eine Straftat passiert.

Re: Überwachungskamera ÖBB

Verfasst: 18.08.2017, 19:23
von RonJ
Das_Pseudonym hat geschrieben:
18.08.2017, 15:58
Und nein: Die Daten werden von niemanden auf Verdachtsmomente durchgesehen bevor sie gelöscht werden.
Aber sie können "in echtzeit" anschaut werden und (technisch) bei einer Unregelmäßigkeit gespeichert werden.
Zb. wenn die am Display sehen das eine Straftat passiert.
Es werden bei den ÖBB alle Videobilder automatisch 72 Stunden gespeichert unabhängig von den Live-Beobachtern. Live-Beobachtungen gibt es in der Leitstelle auch nur stichprobenartig und dienen mehr zur Kontrolle der einwandfreien Kamerafunktion als dass ständig jemand aufs Bild starrt um mögliche Straftaten zu erkennen.