Zutritt zu einen Speziellen bereich

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Das_Pseudonym
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Zutritt zu einen Speziellen bereich

Beitrag von Das_Pseudonym » 04.08.2017, 20:52

Hi
Ich habe wieder mal ne frage. :D
Eine Firma bietet zu einen Speziellen Bereich wo man Getränke zu such sich nehmen kann ohne zusätzliches Entgelt.
Die Bedingungen wer Zugang dazu erhält sind online aufgeführt diese sind jedoch allgemeiner gehalten.
Dann gibt es auf der Homepage ein wenig versteckt Detail Infos dazu.
Und vorort gibt es einen Öffentlichen Aushang wo diese nochmal Detaillierter drinnen stehen sowie eine nicht öffentliche noch weiter verschärfter Version.
Hier mal Bildlich dagestellt:
a) Homepage -> "jeder mit den Ausweis darf hinnein"
b) Homeage AGB -> "jeder mit den A, B, C, D,... Ausweis darf hinnen vor X Uhr 1x nach Y Uhr 2x,...
c) Aushang Vorort (wie oben +) mit den A1, A2, B1, B2, jedoch nicht A3, A4, B3, B4,...
d) "Geheime" Version nur mit den Ausweis XY wenn der Mond am Himmel steht und die Resitante 3x Hossa ruft. (Extrem verschärfte zugangs Bedingungen)

Welche Version ist jetzt gülltig? Kann man schriftlich einfordern das man eine Begründung bekommt wieso einen der Zugang verwehrt worden ist oder muss man solange stur bleiben bis man Hausverbot bekommt? :roll:
Danke



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Amicus
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Re: Zutritt zu einen Speziellen bereich

Beitrag von Amicus » 08.08.2017, 22:58

Hallo,
m.E. gilt am Ende des Tages die Willkür des Eigentümers / Veranstalters. Es gibt einige Urteile die sich auf das Hausrecht berufen und es somit möglich ist, andere Personen von Veranstaltungen auszuschließen. Vgl. https://www.jusline.at/entscheidung/444187
und §§ 339, 344 ff, 354, 362 ff ABGB

Das_Pseudonym
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Re: Zutritt zu einen Speziellen bereich

Beitrag von Das_Pseudonym » 15.08.2017, 15:46

Es geht eher darum ob man sich bei einen möglichen Rechtsstreit darauf berufen kann das man ein Dienstleistungspaket erworben hat nehmen wir als fiktives (!!!!) Beispiel du buchst einen Flug von A nach B. Auf der Homepage der Airline steht mit der Partner XY Karte (ohne irgend welche Einschränkungen vermerkt worden zu sein) in die Lounge darfst.
Beim Eingang steht du darfst mit der Partner XY Karte "Version" A, B, C rein.
Dann am Eingang sagt man dir das es ein "geheimes" Papier gäbe wo du nur mit der Karte YX Version 4A, 1B, 9C rein kommt.

Nur worauf kannst du dich jetzt berufen?
Auf A: Die Homepage wonach du gebucht hast weil das Angebot war das du hinein darfst.
B: Die Bedingungen am Eingang die du vor den buchen nicht sehen konntest (da Abgesperrter Bereich).
C: Auf die Geheimen Bedingungen wo alles drinnen stehen könnte da du sie nicht kennst bzw einsehen kannst.

Ich habe die betroffene Firma schon kontaktiert und gesagt das ich die Geschäftsbedingungen für den Zutritt per Mail haben will das ich als Kunde vorher weis was los ist. :evil:

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