Alleinbezugsrecht
Verfasst: 06.04.2002, 18:04
sehr geehrte leser,
kann mir jemand mitteilen, was genau der begriff
"alleinbezugsrecht" z.b. im rahmen eines vertrages über
den erwerb und verkauf einer ware bedeutet.
fallbeispiel: ich kaufe eine ware in grösserer stückzahl
vom ditributor mit im kaufvertrag inkludierten "alleinbezugsrecht" innerhalb
eines bestimmten zeitraumes (z.b. 12 monate) und erfahre,anschliessend
dass diese ware dann vom lieferanten doch an jemanden anders
veräussert wurde.
nun suche ich die exacte, gesetzliche definition über den
begriff " alleinbezugsrecht", d.h. recht...pflichten usw...
kann mir jemand weiterhelfen?
mit freundlichen grüssen
albin
kann mir jemand mitteilen, was genau der begriff
"alleinbezugsrecht" z.b. im rahmen eines vertrages über
den erwerb und verkauf einer ware bedeutet.
fallbeispiel: ich kaufe eine ware in grösserer stückzahl
vom ditributor mit im kaufvertrag inkludierten "alleinbezugsrecht" innerhalb
eines bestimmten zeitraumes (z.b. 12 monate) und erfahre,anschliessend
dass diese ware dann vom lieferanten doch an jemanden anders
veräussert wurde.
nun suche ich die exacte, gesetzliche definition über den
begriff " alleinbezugsrecht", d.h. recht...pflichten usw...
kann mir jemand weiterhelfen?
mit freundlichen grüssen
albin