Gleiches Recht für alle?
Verfasst: 01.08.2017, 08:14
Hallo,
ich war vergangenes Wochenende in Österreich unterwegs und habe kurzfristig ein Hotel bei einer bekannten Buchungsplattform gebucht. Das Zimmer musste sofort bei der Buchung bezahlt werden und war nicht stornierbar.
Im Hotel angekommen wurde uns mitgeteilt, dass die Buchungsplattform eine Doppelbuchung gemacht habe und unser bereits gebuchtes, bezahltes und bestätigtes Zimmer nicht verfügbar sei. Gegen Aufzahlung können wir ein anderes Zimmer haben. Das wollten wir nicht, sind unverrichteter Dinge abgezogen und haben uns ein anderes Quartier gesucht.
Später hat uns dann eine Dame der besagten Buchungsplattform angerufen, sich entschuldigt und wollte einen Gutschrift in geringer Höhe für die nächste Buchung anbieten. Ich war mit der Höhe der angebotenen Gutschrift nicht einverstanden, weil ich auf dem Standpunkt stehe, dass das Risiko gleich aufgeteilt sein muss. Ich hafte praktisch mit dem Zimmerpreis, wenn ich das Zimmer verfallen lasse, somit haftet der Vermittler ebenfalls mit dem Zimmerpreis, wenn er den Vermittlungsvertrag (und das ist eine bestätigte Buchung wohl?) nicht einhält.
Liege ich da falsch?
Danke
Urwi
ich war vergangenes Wochenende in Österreich unterwegs und habe kurzfristig ein Hotel bei einer bekannten Buchungsplattform gebucht. Das Zimmer musste sofort bei der Buchung bezahlt werden und war nicht stornierbar.
Im Hotel angekommen wurde uns mitgeteilt, dass die Buchungsplattform eine Doppelbuchung gemacht habe und unser bereits gebuchtes, bezahltes und bestätigtes Zimmer nicht verfügbar sei. Gegen Aufzahlung können wir ein anderes Zimmer haben. Das wollten wir nicht, sind unverrichteter Dinge abgezogen und haben uns ein anderes Quartier gesucht.
Später hat uns dann eine Dame der besagten Buchungsplattform angerufen, sich entschuldigt und wollte einen Gutschrift in geringer Höhe für die nächste Buchung anbieten. Ich war mit der Höhe der angebotenen Gutschrift nicht einverstanden, weil ich auf dem Standpunkt stehe, dass das Risiko gleich aufgeteilt sein muss. Ich hafte praktisch mit dem Zimmerpreis, wenn ich das Zimmer verfallen lasse, somit haftet der Vermittler ebenfalls mit dem Zimmerpreis, wenn er den Vermittlungsvertrag (und das ist eine bestätigte Buchung wohl?) nicht einhält.
Liege ich da falsch?
Danke
Urwi