Gleiches Recht für alle?

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Urwi
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Gleiches Recht für alle?

Beitrag von Urwi » 01.08.2017, 08:14

Hallo,

ich war vergangenes Wochenende in Österreich unterwegs und habe kurzfristig ein Hotel bei einer bekannten Buchungsplattform gebucht. Das Zimmer musste sofort bei der Buchung bezahlt werden und war nicht stornierbar.
Im Hotel angekommen wurde uns mitgeteilt, dass die Buchungsplattform eine Doppelbuchung gemacht habe und unser bereits gebuchtes, bezahltes und bestätigtes Zimmer nicht verfügbar sei. Gegen Aufzahlung können wir ein anderes Zimmer haben. Das wollten wir nicht, sind unverrichteter Dinge abgezogen und haben uns ein anderes Quartier gesucht.
Später hat uns dann eine Dame der besagten Buchungsplattform angerufen, sich entschuldigt und wollte einen Gutschrift in geringer Höhe für die nächste Buchung anbieten. Ich war mit der Höhe der angebotenen Gutschrift nicht einverstanden, weil ich auf dem Standpunkt stehe, dass das Risiko gleich aufgeteilt sein muss. Ich hafte praktisch mit dem Zimmerpreis, wenn ich das Zimmer verfallen lasse, somit haftet der Vermittler ebenfalls mit dem Zimmerpreis, wenn er den Vermittlungsvertrag (und das ist eine bestätigte Buchung wohl?) nicht einhält.

Liege ich da falsch?

Danke
Urwi



Manannan
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Re: Gleiches Recht für alle?

Beitrag von Manannan » 01.08.2017, 15:51

Wenn Sie keine Gutschrift akzeptieren, dann haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des bereits bezahlten Preises. Für etwaige weitere Schadenersatzansprüche (Vertrauensschaden) ist maßgebend, wie das Angebot des Hotelbetreibers formuliert war. Wenn Zimmer bzw Betten nach Verfügbarkeit angeboten werden, dann können keine weiteren Schadenersatzansprüche (zB Aufwendungen für das Suchen einer Ersatzunterkunft) geltend gemacht werden.

Urwi
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Re: Gleiches Recht für alle?

Beitrag von Urwi » 02.08.2017, 07:44

Hallo Manannan,

Danke für Ihre Antwort!
Der bezahlte Betrag, eine Kreditkartenzahlung, wurde mir anschließend storniert. Auf der Buchungsbestätigung steht ausdrücklich "gebucht" und in den daran angeführten Richtlinien steht nichts von "Verfügbarkeit". Natürlich kann irgendwo in den tiefen der Webseite, die auf den ersten Blick nicht zu finden sind (auch jetzt nicht!) etwas von "Verfügbarkeit" stehen.
Aber kann ich beim Wort "Reservieren" und anschließend "Gebucht" nicht davon ausgehen, dass da ein verbindlicher Vertrag für beide Seiten zustande gekommen ist? Zumal ich kein Rücktrittrecht ("nicht erstattungsfähig") gehabt hätte.
Abgesehen davon, ein Zimmer war ja im Hotel verfügbar, man wollte aber nicht den Preis des Hotelbuchungsportals akzeptieren und es nur mit Aufpreis für uns freigeben.
Aber grundsätzlich kann ich bei Ihrer Antwort davon ausgehen, dass ich durchaus Erfolg mit einem Schadenersatz haben könnte? Wenn das zutreffen würde, liege ich da mit meiner Forderung in Höhe des Zimmerpreises richtig?

vg
Urwi

Manannan
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Re: Gleiches Recht für alle?

Beitrag von Manannan » 02.08.2017, 08:50

Eine Doppelbuchung geht grundsätzlich zu Lasten des Betreibers der Plattform. Die Ihnen dadurch entstandenen, berechtigten und nachgewiesenen Mehraufwendungen können Sie gegenüber dem Hotelbetreiber geltend machen. Dieser wird sich dann am Betreiber der Plattform regressieren.

Urwi
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Re: Gleiches Recht für alle?

Beitrag von Urwi » 03.08.2017, 08:30

Danke!

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