Rücktritt Kaufvertrag
Verfasst: 21.07.2017, 22:50
Hallo,
Ich habe am 25.06.2015 einen Laptop um 2100 € beim Media Markt gekauft.
am 30.05.2017 hat das LCD Panel den Geist aufgegeben und ich habe den Laptop sofort zum Händler zur Reparatur (gesetzliche Gewährleistung) gebracht. Nach dem 1 Reparaturversuch habe ich meinen Laptop mit einem defekten oder inkompatiblem LCD Panel zurückerhalten. Jedenfalls werden Farben und einiges anderes falsch dargestellt. Nach 2 weiteren Reparaturversuchen stand in den Reparaturbericht das keine Fehler gefunden wurden und die Grafikeinstellungen optimiert wurden. Jedenfalls besteht das Problem noch immer. Daher habe ich heute kurz nach Erhalt meiner immer noch defekten Ware versucht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Laut Media Markt ist das in meinem Fall aber nicht möglich. Als ich nach dem Grund gefragt habe konnte mir der Verkaufsleiter keinen richtigen Grund nennen. Er hat gesagt der Kauf ist schon zu lange her.
Das Problem im Zeitraum der Gesetzlichen Gewährleistung aufgetreten. Laut dem was ich auf der AK Seite rausgelesen hab müssen die doch das Gerät zurücknehmen. Was soll ich jetzt machen?
Grüße Christoph
Ich habe am 25.06.2015 einen Laptop um 2100 € beim Media Markt gekauft.
am 30.05.2017 hat das LCD Panel den Geist aufgegeben und ich habe den Laptop sofort zum Händler zur Reparatur (gesetzliche Gewährleistung) gebracht. Nach dem 1 Reparaturversuch habe ich meinen Laptop mit einem defekten oder inkompatiblem LCD Panel zurückerhalten. Jedenfalls werden Farben und einiges anderes falsch dargestellt. Nach 2 weiteren Reparaturversuchen stand in den Reparaturbericht das keine Fehler gefunden wurden und die Grafikeinstellungen optimiert wurden. Jedenfalls besteht das Problem noch immer. Daher habe ich heute kurz nach Erhalt meiner immer noch defekten Ware versucht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Laut Media Markt ist das in meinem Fall aber nicht möglich. Als ich nach dem Grund gefragt habe konnte mir der Verkaufsleiter keinen richtigen Grund nennen. Er hat gesagt der Kauf ist schon zu lange her.
Das Problem im Zeitraum der Gesetzlichen Gewährleistung aufgetreten. Laut dem was ich auf der AK Seite rausgelesen hab müssen die doch das Gerät zurücknehmen. Was soll ich jetzt machen?
Grüße Christoph