Rücktritt Kaufvertrag

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Schafi1000
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Rücktritt Kaufvertrag

Beitrag von Schafi1000 » 21.07.2017, 22:50

Hallo,

Ich habe am 25.06.2015 einen Laptop um 2100 € beim Media Markt gekauft.
am 30.05.2017 hat das LCD Panel den Geist aufgegeben und ich habe den Laptop sofort zum Händler zur Reparatur (gesetzliche Gewährleistung) gebracht. Nach dem 1 Reparaturversuch habe ich meinen Laptop mit einem defekten oder inkompatiblem LCD Panel zurückerhalten. Jedenfalls werden Farben und einiges anderes falsch dargestellt. Nach 2 weiteren Reparaturversuchen stand in den Reparaturbericht das keine Fehler gefunden wurden und die Grafikeinstellungen optimiert wurden. Jedenfalls besteht das Problem noch immer. Daher habe ich heute kurz nach Erhalt meiner immer noch defekten Ware versucht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Laut Media Markt ist das in meinem Fall aber nicht möglich. Als ich nach dem Grund gefragt habe konnte mir der Verkaufsleiter keinen richtigen Grund nennen. Er hat gesagt der Kauf ist schon zu lange her.

Das Problem im Zeitraum der Gesetzlichen Gewährleistung aufgetreten. Laut dem was ich auf der AK Seite rausgelesen hab müssen die doch das Gerät zurücknehmen. Was soll ich jetzt machen?

Grüße Christoph



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 22.07.2017, 07:07

Gehen Sie zum Konsumentenschutz und schildern Sie dort den Sachverhalt.

Eine Wandlung (Vertragsrückabwicklung) gemäß § 932 Abs 4 Satz 2 ABGB ist laut Rechtsprechung bereits nach dem ersten gescheiterten Verbesserungsversuch möglich. Der Mangel muss hierfür jedoch gravierend sein, ansonsten ist nur eine Preisminderung möglich. Zudem muss der Verkäufer beweisen, dass seine Reparatur (Verbesserung) im Zuge des primären Gewährleistungsbehelfs an der mangelhaften Sache erfolgreich war (RS0126728).

Gelingt ihm das nicht, können Sie über den sekundären Gewährleistungsbehelf je nach Mangelart entweder eine Preisminderung verlangen oder -bei gravierenden Mängeln- vom Vertrag zurücktreten und Sie erhalten den Kaufpreis zurück. Allerdings ist von Ihnen ein Nutzungsentgelt für den Gebrauch der Sache zu zahlen, da Sie diese ja fast 2 Jahre gebraucht haben.

MfG
lexlegis

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Rücktritt Kaufvertrag

Beitrag von Das_Pseudonym » 04.08.2017, 21:12

Nach dem 1 Reparaturversuch habe ich meinen Laptop mit einem defekten oder inkompatiblem LCD Panel zurückerhalten.
Kannst du das irgend wie beweisen? Sprich hast du vorher irgend welche Barcodes, Hersteller Bezeichnungen gesichert von den Pannel?
Jedenfalls werden Farben und einiges anderes falsch dargestellt.
Woher weist du das diese außerhalb der Herstellerspezifikationen sind? Hast du alles auf Werkseinstellungen zurückgesetzt (aka das Windows neu installiert)?
In meinen Kopf geistert das Wort Beweislastumkehr herum. :!:

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