Google Bewertung, Üble Nachrede
Verfasst: 09.07.2017, 18:58
Liebe Jusline-Community. Ich bin neu hier und freue mich, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Aktuell habe ich eine interessante Situation und ich würde mir gerne die Meinung von Leuten anhören, die sich damit auskennen.
Ich habe vor einiger Zeit eine 1* Bewertung auf Google hinterlassen. Grund war, dass ich bei Besuch des betreffenden Unternehmens sehr schlecht behandelt wurde (explizit handelt es sich um eine Fahrschule) und mich deshalb sofort wieder verabschiedet habe, ohne deren Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Nun komme ich zwecks der Ferien an meinen Zweitwohnsitz und finde einen Brief vor mit dem folgenden Inhalt (ich werde es jedoch kürzer fassen - sollten dazu Fragen bestehen kann ich den genauen Wortlaut natürlich nachliefern)
Da wir Sie nicht in unserer Datenbank finden können Sie also kein Kunde waren, bitten wir Sie, Ihre Bewertung umgehend zu löschen, andernfalls werden wir Anzeige erstatten bezüglich übler Nachrede. (ink. reinkopierten Wortlaut des Paragraphen) Auch noch der Satz "da sie keine Dienstleistung in Anspruch genommen haben, ist eine derartige Bewertung automatisch strafbar"
Ebenfalls wurde eine Frist gesetzt die bereits verstrichen ist. (vor 5 tagen)
Der Brief wurde wie gesagt an meinen Zweitwohnsitz geschickt und es war mir gar nicht möglich den Brief vor verstreichen der Frist zu lesen.
Folgendes ist mir jetzt im Bezug dessen aufgefallen und das ist aktuell meine Meinung dazu:
- 1. Woher hat das Unternehmen meine Adresse/Anschrift?
Interessanterweise mein vollständiger Name (also inkl. zweiten Vornamen) welchen ich nirgendwo verwende. Folgendes ist mir dazu in den Sinn gekommen, die Adresse von diesem Zweitwohnsitz wurde bisher erst ein einziges mal verwendet. Nämlich im Rahmen meines nachfolgend absolvierten Führerscheins in einer anderen Fahrschule. Daraus ergibt sich mir, dass das betreffende Unternehmen meine Anschrift nur aus dem Führerscheinregister haben kann - mE ist das illegal persönliche Daten aus dem Führerscheinregister auszulesen oder liege ich hiermit falsch?
-2. Ich betrachte diesen Brief als Einschüchterungstaktik. Leider bin ich nicht bewandert genug in der Thematik aber ist sowas rechtens?
-3. Es wurde mir bisher gar keine Möglichkeit gegeben meine Bewertung zu argumentieren oder freundlich darauf einzugehen.
-4. Das Unternehmen hat zig Bewertungen. Kann da eine einzige Bewertung "geeignet sein, das Unternehmen in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen"? (Bezug auf §111 StGB Abs. 1)
-5. mit dem "automatisch strafbar" halte ich für absoluten Schwachsinn, da ein Unternehmen auch Grund bieten kann es negativ zu bewerten ohne dass ein Anspruch einer Dienstleistung vorliegt oder nicht? (z.B: könnte es sein, dass sie jeden Sonntag Abend eine Party schmeißen, in dem Falle wäre es als Anrainer mehr als in Ordnung eine 1* Bewertung zu verfassen)
-6. "Eine Bewertung in Form von Sternen, Noten oder Smileys ist immer eine Meinungsäußerung. Gegen diese kann niemals ein Löschungsanspruch bestehen, da diese Art der Bewertung von der Meinungsfreiheit geschützt ist." Das habe ich nach einiger Recherche gefunden, inwiefern ist das Korrekt?
Meine genaue Frage: Anwalt suchen, ignorieren (wohl die schlechteste Lösung) oder wie weiter darauf eingehen? Ich habe die Bewertung vorerst entfernt um das ganze nicht aufzuheizen, sehe jedoch nicht ein, dass ich keine Bewertung abgeben sollte, vor allem wenn man sich derartig benimmt.
Über Kommentare würde ich mich freuen. Vielen Dank!
Liebe Grüße
Aktuell habe ich eine interessante Situation und ich würde mir gerne die Meinung von Leuten anhören, die sich damit auskennen.
Ich habe vor einiger Zeit eine 1* Bewertung auf Google hinterlassen. Grund war, dass ich bei Besuch des betreffenden Unternehmens sehr schlecht behandelt wurde (explizit handelt es sich um eine Fahrschule) und mich deshalb sofort wieder verabschiedet habe, ohne deren Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Nun komme ich zwecks der Ferien an meinen Zweitwohnsitz und finde einen Brief vor mit dem folgenden Inhalt (ich werde es jedoch kürzer fassen - sollten dazu Fragen bestehen kann ich den genauen Wortlaut natürlich nachliefern)
Da wir Sie nicht in unserer Datenbank finden können Sie also kein Kunde waren, bitten wir Sie, Ihre Bewertung umgehend zu löschen, andernfalls werden wir Anzeige erstatten bezüglich übler Nachrede. (ink. reinkopierten Wortlaut des Paragraphen) Auch noch der Satz "da sie keine Dienstleistung in Anspruch genommen haben, ist eine derartige Bewertung automatisch strafbar"
Ebenfalls wurde eine Frist gesetzt die bereits verstrichen ist. (vor 5 tagen)
Der Brief wurde wie gesagt an meinen Zweitwohnsitz geschickt und es war mir gar nicht möglich den Brief vor verstreichen der Frist zu lesen.
Folgendes ist mir jetzt im Bezug dessen aufgefallen und das ist aktuell meine Meinung dazu:
- 1. Woher hat das Unternehmen meine Adresse/Anschrift?
Interessanterweise mein vollständiger Name (also inkl. zweiten Vornamen) welchen ich nirgendwo verwende. Folgendes ist mir dazu in den Sinn gekommen, die Adresse von diesem Zweitwohnsitz wurde bisher erst ein einziges mal verwendet. Nämlich im Rahmen meines nachfolgend absolvierten Führerscheins in einer anderen Fahrschule. Daraus ergibt sich mir, dass das betreffende Unternehmen meine Anschrift nur aus dem Führerscheinregister haben kann - mE ist das illegal persönliche Daten aus dem Führerscheinregister auszulesen oder liege ich hiermit falsch?
-2. Ich betrachte diesen Brief als Einschüchterungstaktik. Leider bin ich nicht bewandert genug in der Thematik aber ist sowas rechtens?
-3. Es wurde mir bisher gar keine Möglichkeit gegeben meine Bewertung zu argumentieren oder freundlich darauf einzugehen.
-4. Das Unternehmen hat zig Bewertungen. Kann da eine einzige Bewertung "geeignet sein, das Unternehmen in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen"? (Bezug auf §111 StGB Abs. 1)
-5. mit dem "automatisch strafbar" halte ich für absoluten Schwachsinn, da ein Unternehmen auch Grund bieten kann es negativ zu bewerten ohne dass ein Anspruch einer Dienstleistung vorliegt oder nicht? (z.B: könnte es sein, dass sie jeden Sonntag Abend eine Party schmeißen, in dem Falle wäre es als Anrainer mehr als in Ordnung eine 1* Bewertung zu verfassen)
-6. "Eine Bewertung in Form von Sternen, Noten oder Smileys ist immer eine Meinungsäußerung. Gegen diese kann niemals ein Löschungsanspruch bestehen, da diese Art der Bewertung von der Meinungsfreiheit geschützt ist." Das habe ich nach einiger Recherche gefunden, inwiefern ist das Korrekt?
Meine genaue Frage: Anwalt suchen, ignorieren (wohl die schlechteste Lösung) oder wie weiter darauf eingehen? Ich habe die Bewertung vorerst entfernt um das ganze nicht aufzuheizen, sehe jedoch nicht ein, dass ich keine Bewertung abgeben sollte, vor allem wenn man sich derartig benimmt.
Über Kommentare würde ich mich freuen. Vielen Dank!
Liebe Grüße