Pachtvertragsdifferenzen
Verfasst: 09.07.2017, 09:10
Guten Tag,
die Gemeinde hat 1996 für 20 Jahre einen Pachtvertrag für ein Autobuswartehäuschen mit einem Kumpel von mir abgeschlossen. Dafür wurde damals ein Betonfundament und ein Wartehäuschen errichtet und er hat pro Jahr einen gewissen Betrag erhalten (Pachtschilling) Der Vertrag ist allerdings letztes Jahr mit 30.06.16 ausgelaufen und die Gemeinde hat es nicht für nötig befunden, sich bei ihm zu melden, wie es nun weitergeht.
Auch kein halbes Jahr danach. Sie schickten ihm nur anfang diesen Jahres erneut die Information, daß der Pachtschilling zur Abholung bereit sei, den er natürlich nicht mehr annahm, weil sie a) nichts bisher getan hatten und b) er mit der Höhe nicht mehr einverstanden sei und man sich zusammen reden müsse, wie es jetzt nun weitergeht. Es fand auch ein Treffen mit dem zuständigen Referenten statt, wo er - neben einer neuen Pachthöhe - den Vorschlag machte, das Betonfundament behalten zu wollen (was aus Sicht des Referenten kein Problem darstellte), weil er ja damit der Gemeinde helfe, den Arbeitsaufwand zu verringern und Kosten und Steuergelder zu sparen. Der Referent machte sich Notizen und wollte das den zuständigen Stellen weitergeben. Dann vergingen einige Wochen und es tat sich nichts, außer einem Schreiben der Gemeinde, daß man für Unfälle und Schadensfälle auf der Bushaltestelle aufkomme, bis man sich auf etwas geeinigt habe.
Zwischendurch war der Kumpel dann mehrmals wieder auf der Gemeinde und auch beim Bürgermeister, der davon überhaupt nichts wußte, aber meinte, daß das mit der von ihm verlangten neuen Pachthöhe wohl nicht gehe, aber man schauen würde, was möglich sei und machte sich genau so Notizen. Mittlerweile hatte wir knapp Mitte Juni und bis dato keine Antwort darauf, was nun sein würde, also ging der Kumpel hin und urgierte erneut, warum bis jetzt sich keiner berufen fühlte, was zu antworten oder sonstiges. Am 23.6.17 hat er dann einen Rsb-drinnen, den er allerdings erst am Montag, den 26. abholen konnte, wo ihm mitgeteilt wird, daß am GLEICHEN Tag!!! die Abrißarbeiten stattfinden, was so überhaupt niemals im Raum stand, geschweige denn ausgemacht war und der Passage des Vertrages widerspricht, wo es heißt:
Die Vertragspartner vereinbaren den Zeitraum einer allfälligen Beseitigung des Buswartehauses einvernehmlich festzulegen, spätestens jedoch nach 6 Monaten.
Es heißt im gleichen Absatz aber auch: Die Pächterin erklärt sich ausdrücklich einverstanden, daß bei einer Beendigung des Pachtverhältnisses, der usprüngliche Zustand wiederhergestellt werden muß.
So weit, so gut, es heißt aber auch: "allfällig" und "einvernehmlich"!
Zwei Wörter, die total ignoriert wurden. Diese Vorgangsweise entspricht einem eigenmächtigen Handeln der Gemeinde, denn es wurde keinerlei GEMEINSAME Vereinbarung darüber getroffen, was jetzt wirklich weiter geschieht, er erhielt auf keine seiner Anfragen und Vorschläge - Pachthöhe, Behalten des fundaments etc. - eine Antwort (schon gar nicht schriftlich!)
Außerdem kann ich keinen Abbruch ankündigen, der schon vor Ablauf einer Abholfrist der Information stattfindet, das kann nicht rechtens sein, denn die Möglichkeit, den Brief zu holen, war bis Anfang Juli!!! Wenn er zB im Urlaub gewesen und erst vor Ende der Abholfrist den Brief erst geholt hätte, dann hätte keinen blassen Schimmer davon gehabt, was die vorhaben! Und dann kommt man zurück und alles ist abgerissen, obwohl es keine GEMEINSAME Vereinbarung dazu gab!
Er erklärte dies den Arbeitern, die daherkamen und die verstanden das auch nicht und sagten, er solle auf die Gemeinde fahren und dies klären.
Natürlich war der Kumpel angefressen und fuhr sofort direkt zum Bürgermeister und dort wurde herumdiskutiert, der damit endete, daß der Bürgermeister die Diskussion mit einem "na dann loss ma's halt stehen" und "so red ma net weiter, des übergeben wir dem Rechtsanwalt" den Kumpel hinausdrapierte (ich war da übrigens dabei).
Diese Woche kommt dann am Donnerstag ein Schreiben (normaler Brief!), daß er sich dem Abbruch zu fügen habe und die Arbeiter erneut am Montag dem 10.7.17 um 6:00 anrücken, um damit zu beginnen und fügte bei, daß sie ihm die Gemeinde etwa 400 Euro in Rechnung stellen will, weil er die Arbeiter am 26. heimgeschickt hat, wollen (mit Vorbehalt)!
Wäre er in Urlaub diese Woche, wüßte er schon wieder nix, daß die am Montag daher kommen!!
Jetzt meine Frage: Ist das nicht vertragsbrüchig bzw. rechtswidrig? Und kann er die Arbeiter erneut daran hindern, das abzureißen? Und so kurze Fristen können doch auch nicht richtig sein, um Stellung zu beziehen. Mehr konnte er ja nicht tun, es war Freitag und da war nur noch der Referent vom Gericht da, der sagte, er solle am Dienstag gleich kommen!
Gibts da Paragraphen udgl, mit denen man auch schriftlich argumentieren kann? Er will nicht, daß das Fundament kaputtgemacht wird, weil er sich das als Lagerplatz etc behalten will und was spricht dagegen, daß die Gemeinde - die laut erster Rechtsinformation - zu einer sparsamen Verfahrensweise verpflichtet ist - sich Aufwand und kosten erspart!!!
Außerdem hat er fast EIN Jahr auf irgendeine Reaktion gewartet, das ist doch eindeutig genug! Und jetzt kommen die einfach daher und wollen ihm alles abreißen? Man kann doch nicht wohin gehen, und was verändern, obwohl nix dazu ausgemacht ist?
Das ist doch ein eigenmächtiges Handeln der Gemeinde, das mit dem Absatz im Vertrag total widerspricht! Dem Anwalt hat am Freitag (vorgestern) per Mail eine Sachverhaltsdarstellung von sechs seiten geschickt (meine hier ist nur Kurzform), aber der beruft sich in seiner Antwort um 11:58!!! (also, vor Kanzleischluß um 12:00) nur auf die Wiederherstellung in den ursprünglich und ignoriert das "einvernehmlich" und "allfällig" komplett.
Termin bei der Rechtsberatung hat er eben leider erst am Dienstag. Daher ist er unschlüssig, wie er dem entgegen halten soll.
mfg
Manuela
die Gemeinde hat 1996 für 20 Jahre einen Pachtvertrag für ein Autobuswartehäuschen mit einem Kumpel von mir abgeschlossen. Dafür wurde damals ein Betonfundament und ein Wartehäuschen errichtet und er hat pro Jahr einen gewissen Betrag erhalten (Pachtschilling) Der Vertrag ist allerdings letztes Jahr mit 30.06.16 ausgelaufen und die Gemeinde hat es nicht für nötig befunden, sich bei ihm zu melden, wie es nun weitergeht.
Auch kein halbes Jahr danach. Sie schickten ihm nur anfang diesen Jahres erneut die Information, daß der Pachtschilling zur Abholung bereit sei, den er natürlich nicht mehr annahm, weil sie a) nichts bisher getan hatten und b) er mit der Höhe nicht mehr einverstanden sei und man sich zusammen reden müsse, wie es jetzt nun weitergeht. Es fand auch ein Treffen mit dem zuständigen Referenten statt, wo er - neben einer neuen Pachthöhe - den Vorschlag machte, das Betonfundament behalten zu wollen (was aus Sicht des Referenten kein Problem darstellte), weil er ja damit der Gemeinde helfe, den Arbeitsaufwand zu verringern und Kosten und Steuergelder zu sparen. Der Referent machte sich Notizen und wollte das den zuständigen Stellen weitergeben. Dann vergingen einige Wochen und es tat sich nichts, außer einem Schreiben der Gemeinde, daß man für Unfälle und Schadensfälle auf der Bushaltestelle aufkomme, bis man sich auf etwas geeinigt habe.
Zwischendurch war der Kumpel dann mehrmals wieder auf der Gemeinde und auch beim Bürgermeister, der davon überhaupt nichts wußte, aber meinte, daß das mit der von ihm verlangten neuen Pachthöhe wohl nicht gehe, aber man schauen würde, was möglich sei und machte sich genau so Notizen. Mittlerweile hatte wir knapp Mitte Juni und bis dato keine Antwort darauf, was nun sein würde, also ging der Kumpel hin und urgierte erneut, warum bis jetzt sich keiner berufen fühlte, was zu antworten oder sonstiges. Am 23.6.17 hat er dann einen Rsb-drinnen, den er allerdings erst am Montag, den 26. abholen konnte, wo ihm mitgeteilt wird, daß am GLEICHEN Tag!!! die Abrißarbeiten stattfinden, was so überhaupt niemals im Raum stand, geschweige denn ausgemacht war und der Passage des Vertrages widerspricht, wo es heißt:
Die Vertragspartner vereinbaren den Zeitraum einer allfälligen Beseitigung des Buswartehauses einvernehmlich festzulegen, spätestens jedoch nach 6 Monaten.
Es heißt im gleichen Absatz aber auch: Die Pächterin erklärt sich ausdrücklich einverstanden, daß bei einer Beendigung des Pachtverhältnisses, der usprüngliche Zustand wiederhergestellt werden muß.
So weit, so gut, es heißt aber auch: "allfällig" und "einvernehmlich"!
Zwei Wörter, die total ignoriert wurden. Diese Vorgangsweise entspricht einem eigenmächtigen Handeln der Gemeinde, denn es wurde keinerlei GEMEINSAME Vereinbarung darüber getroffen, was jetzt wirklich weiter geschieht, er erhielt auf keine seiner Anfragen und Vorschläge - Pachthöhe, Behalten des fundaments etc. - eine Antwort (schon gar nicht schriftlich!)
Außerdem kann ich keinen Abbruch ankündigen, der schon vor Ablauf einer Abholfrist der Information stattfindet, das kann nicht rechtens sein, denn die Möglichkeit, den Brief zu holen, war bis Anfang Juli!!! Wenn er zB im Urlaub gewesen und erst vor Ende der Abholfrist den Brief erst geholt hätte, dann hätte keinen blassen Schimmer davon gehabt, was die vorhaben! Und dann kommt man zurück und alles ist abgerissen, obwohl es keine GEMEINSAME Vereinbarung dazu gab!
Er erklärte dies den Arbeitern, die daherkamen und die verstanden das auch nicht und sagten, er solle auf die Gemeinde fahren und dies klären.
Natürlich war der Kumpel angefressen und fuhr sofort direkt zum Bürgermeister und dort wurde herumdiskutiert, der damit endete, daß der Bürgermeister die Diskussion mit einem "na dann loss ma's halt stehen" und "so red ma net weiter, des übergeben wir dem Rechtsanwalt" den Kumpel hinausdrapierte (ich war da übrigens dabei).
Diese Woche kommt dann am Donnerstag ein Schreiben (normaler Brief!), daß er sich dem Abbruch zu fügen habe und die Arbeiter erneut am Montag dem 10.7.17 um 6:00 anrücken, um damit zu beginnen und fügte bei, daß sie ihm die Gemeinde etwa 400 Euro in Rechnung stellen will, weil er die Arbeiter am 26. heimgeschickt hat, wollen (mit Vorbehalt)!
Wäre er in Urlaub diese Woche, wüßte er schon wieder nix, daß die am Montag daher kommen!!
Jetzt meine Frage: Ist das nicht vertragsbrüchig bzw. rechtswidrig? Und kann er die Arbeiter erneut daran hindern, das abzureißen? Und so kurze Fristen können doch auch nicht richtig sein, um Stellung zu beziehen. Mehr konnte er ja nicht tun, es war Freitag und da war nur noch der Referent vom Gericht da, der sagte, er solle am Dienstag gleich kommen!
Gibts da Paragraphen udgl, mit denen man auch schriftlich argumentieren kann? Er will nicht, daß das Fundament kaputtgemacht wird, weil er sich das als Lagerplatz etc behalten will und was spricht dagegen, daß die Gemeinde - die laut erster Rechtsinformation - zu einer sparsamen Verfahrensweise verpflichtet ist - sich Aufwand und kosten erspart!!!
Außerdem hat er fast EIN Jahr auf irgendeine Reaktion gewartet, das ist doch eindeutig genug! Und jetzt kommen die einfach daher und wollen ihm alles abreißen? Man kann doch nicht wohin gehen, und was verändern, obwohl nix dazu ausgemacht ist?
Das ist doch ein eigenmächtiges Handeln der Gemeinde, das mit dem Absatz im Vertrag total widerspricht! Dem Anwalt hat am Freitag (vorgestern) per Mail eine Sachverhaltsdarstellung von sechs seiten geschickt (meine hier ist nur Kurzform), aber der beruft sich in seiner Antwort um 11:58!!! (also, vor Kanzleischluß um 12:00) nur auf die Wiederherstellung in den ursprünglich und ignoriert das "einvernehmlich" und "allfällig" komplett.
Termin bei der Rechtsberatung hat er eben leider erst am Dienstag. Daher ist er unschlüssig, wie er dem entgegen halten soll.
mfg
Manuela