Hausverwaltung und Nachbarn ziehen Geld aus der Tasche!

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Inge2
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Hausverwaltung und Nachbarn ziehen Geld aus der Tasche!

Beitrag von Inge2 » 02.07.2017, 13:09

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe 2004 eine Doppelhaushälfte gekauft und habe bis heute noch keine gültige Baubewilligung erhalten. Der Grund dafür waren Änderungen des Baus während der Errichtung. Die Miteigentümer haben danach eine Neuplanung unter unserem Ausschluss veranlasst und diese Unterschrift mittels Umlaufbeschluss eingefordert. Da uns die Pläne nie vollständig vorgelegt wurden und unterschiedliche Pläne im Umlauf waren, wir jedoch zu dieser im Bauamt keine Einsicht bekamen, haben wir den Umlaufbeschluss vom Bezirksgericht prüfen lassen. Herausgekommen ist, dass alles in Ordnung sei und unsere Anklage nicht begründet wäre. Augrund dieses Urteils durften die drei Miteigentümerfamilien ohne unsere Unterschrift die Fertigstellung veranlassen zur Erlangung der Benutzungsbewilligung. 2014 wurde die Durchführung der Planung bzw. durch Veränderungen seitens der Miteigentümer fertiggestellt. Da sie sich nicht an die Pläne hielten (und wegen Einspruchs eines Nachbarn) wurde keine Genehmigung erlangt. Die Kosten dafür wurden über das Gericht 2016 eingefordert, jedoch haben wir keine Bewilligung. Was kann ich nun tun?

Mit freundlichen Grüßen



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 02.07.2017, 17:15

Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Im Gericht haben Sie zivilrechtlich die Gültigkeit des Umlaufbeschlusses prüfen lassen.
Ob für diese Maßnahmen überhaupt eine Bewilligung der Baubehörde notwendig ist oder das Vorhaben nur anzeigepflichtig ist, ist nach öffentlichem Recht (BauO) zu prüfen. Dazu hat Ihnen die Baubehörde Einsicht in den Akt zu gewähren, da Sie jedenfalls ein rechtliches Interesse daran haben, ob der Bau nach den baurechtlichen Vorschriften ausgeführt wurde.
Machen Sie eine schriftliche Eingabe bei der Baubehörde mit dem Ersuchen um baupolizeiliche Überprüfung.

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