Erbschaftsquote nach erneutem Todesfall
Verfasst: 29.06.2017, 16:52
Ich habe folgende, eher komplizierte, Erbschaftslage vorliegen und würde gerne wissen wie sich der Sachverhalt rechtlich darstellt und zu welcher Erbquote aufgeteilt wird.
Die Erben nach dem Tod des Vaters waren ursprünglich wie folgt:
A – Ehegattin (Mutter der Kinder)
B - Tochter
C – Sohn
D - Sohn
Vor Abwicklung der Verlassenschaft versterben jedoch sowohl Mutter als auch Tochter und Sohn. Eine Erbantritterklärung wurde zu diesem Zeitpunkt von keinem Beteiligten unterzeichnet.
Als gesetzliche Erben der Tochter (B), stehen nun ihr Ehegatte (B1) und der Enkel (B2).
Als gesetzlicher Erbe des Sohnes (C), steht nun der Enkel (C1).
Die verbliebene Erbgemeinschaft bildet sich deswegen wie folgt:
B1 – Ehegatte der verstorbenen Tochter
B2 – Enkel
C1 – Enkel
D - Sohn
Zu welcher Quote wird das Erbe in diesem Fall geteilt?
Wird das Erbe gleichmäßig auf alle Vier verteilt oder teilt sich die Quote von B nochmals auf B1 und B2 auf?
Würde mich freuen, wenn Ihr mir hier auf die Sprünge helfen könntet.
Die Erben nach dem Tod des Vaters waren ursprünglich wie folgt:
A – Ehegattin (Mutter der Kinder)
B - Tochter
C – Sohn
D - Sohn
Vor Abwicklung der Verlassenschaft versterben jedoch sowohl Mutter als auch Tochter und Sohn. Eine Erbantritterklärung wurde zu diesem Zeitpunkt von keinem Beteiligten unterzeichnet.
Als gesetzliche Erben der Tochter (B), stehen nun ihr Ehegatte (B1) und der Enkel (B2).
Als gesetzlicher Erbe des Sohnes (C), steht nun der Enkel (C1).
Die verbliebene Erbgemeinschaft bildet sich deswegen wie folgt:
B1 – Ehegatte der verstorbenen Tochter
B2 – Enkel
C1 – Enkel
D - Sohn
Zu welcher Quote wird das Erbe in diesem Fall geteilt?
Wird das Erbe gleichmäßig auf alle Vier verteilt oder teilt sich die Quote von B nochmals auf B1 und B2 auf?
Würde mich freuen, wenn Ihr mir hier auf die Sprünge helfen könntet.