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Kinderbetreuungsgeld-Konto - Vertrauensschutz

Verfasst: 28.06.2017, 22:54
von Monika Stadler2
Bekomme im August mein 2tes Baby. Laut alter Regelung wäre ich in die 32. Wochen Regel gefallen. Dh ich wurde während Bezug des Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds erneut schwanger und bin in gesetzlicher Karenz wieder in Mutterschutz gegangen.
Ich hätte 125 % Wochengeld vom Kinderbetreuungsgeld bekommen und hätte wieder Ea KBG beziehen können.
Seit 1. März gilt das neue Gesetz und ich kriege kein Wochengeld und kann durch die Änderung der Günstigkeitsrechnung nicht mehr Einkommensabhängig gehen... die Volksanwaltschaft meint, man könnte auf Vertrauensschutz klagen, da von Krankenkassen etc. zum Zeitpunkt des Schwangerschatseintritt keine Änderungen beim Einkommensabhängigen KBG bekannt gegeben wurden... wie hoch rechnet ihr die Chancen bei einer Klage? Gibt es vielleicht eine Anwaltempfehlung?
Freue mich über Antworten.

petition zur Übergangslösung

Verfasst: 29.06.2017, 07:46
von Monika Stadler2

Verfasst: 29.06.2017, 11:19
von Hubert Neubauer
Man kann darauf vertrauen, dass eine geschützte Rechtsposition auch in Zukunft geschützt ist. In bestehende Rechtspositionen kann der Gesetzgeber nicht willkürlich eingreifen.

Eine Prognose abzugeben ist unmöglich, da hier eine Interessensabwägung vorgenommen wird und dies von einem Richtersenat entschieden werden muss.

Eine sehr interessante Rechtsfrage, aus meiner Sicht besteht Aussicht auf Erfolg.

Wenn Sie noch Fragen haben, können sie mir gerne unter rechtstipp@gmail.com schreiben.

MfG