Kinderbetreuungsgeld-Konto - Vertrauensschutz
Verfasst: 28.06.2017, 22:54
Bekomme im August mein 2tes Baby. Laut alter Regelung wäre ich in die 32. Wochen Regel gefallen. Dh ich wurde während Bezug des Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds erneut schwanger und bin in gesetzlicher Karenz wieder in Mutterschutz gegangen.
Ich hätte 125 % Wochengeld vom Kinderbetreuungsgeld bekommen und hätte wieder Ea KBG beziehen können.
Seit 1. März gilt das neue Gesetz und ich kriege kein Wochengeld und kann durch die Änderung der Günstigkeitsrechnung nicht mehr Einkommensabhängig gehen... die Volksanwaltschaft meint, man könnte auf Vertrauensschutz klagen, da von Krankenkassen etc. zum Zeitpunkt des Schwangerschatseintritt keine Änderungen beim Einkommensabhängigen KBG bekannt gegeben wurden... wie hoch rechnet ihr die Chancen bei einer Klage? Gibt es vielleicht eine Anwaltempfehlung?
Freue mich über Antworten.
Ich hätte 125 % Wochengeld vom Kinderbetreuungsgeld bekommen und hätte wieder Ea KBG beziehen können.
Seit 1. März gilt das neue Gesetz und ich kriege kein Wochengeld und kann durch die Änderung der Günstigkeitsrechnung nicht mehr Einkommensabhängig gehen... die Volksanwaltschaft meint, man könnte auf Vertrauensschutz klagen, da von Krankenkassen etc. zum Zeitpunkt des Schwangerschatseintritt keine Änderungen beim Einkommensabhängigen KBG bekannt gegeben wurden... wie hoch rechnet ihr die Chancen bei einer Klage? Gibt es vielleicht eine Anwaltempfehlung?
Freue mich über Antworten.