"Vergewaltigung" eines Mannes
Verfasst: 23.06.2017, 16:31
Ich hab eine Ex Freundin, mit der hatte ich bereits ein Kind. Ich hab mich von Ihr getrennt und hatte eine neue Freundin.
Eines Nachts, wo ich alleine in meiner Wohnung geschlafen habe, hat sich meine Ex Freundin in die Wohnung geschlichen und sich an mir vergangen.
Also ich das im Halbschlaf mitbekommen habe, hab ich Sie sofort runter- & rausgeschmissen.
Es war aber wohl zu spät, aus diesen paar Minuten wo ich geschlafen habe, ist ein weiteres Kind entstanden.
Nun kann ich es schwarz auf weiß beweisen, dass ich nie einen „Beischlaf“ zu diesem Zeitpunkt von Ihr wollte und das sie sich an mir „vergangen“ hat. Normal wäre sowas ja eine Vergewaltigung wenn man so was mit einer Frau macht, aber wenn eine Frau so was bei einem Mann macht, dann ist das wohl keine Vergewaltigung???
Das schlimme an der Sache, sie gibt alles zu & streitet es auch nicht ab, dass es so war. Und nun hab ich schon tausende von Euros an Unterhalt für dieses Kind zahlen müssen und Sie will ständig mehr und tut so, als ob Sie mir einen Gefallen tun würde, und nicht alles einzufordern was dem Kind auch zustehen würde.
Nun hab ich die Schnauze so dermaßen voll und da ich ja alles beweisen kann, hab ich mir gedacht ich zeig das jetzt einfach an !!
Wie sieht es da nun rechtlich aus, wieso sollte ich verpflichtet sein, Unterhalt für ein Kind zu zahlen, welches ich nicht gezeugt habe und nur durch diese hinterlistige Nötigung entstanden ist !! ??
Wie gesagt, ich hab geschlafen und die hat sich über mich hergemacht, dass ganze dürfte keinen 5 Minuten gedauert haben, bis ich davon munter geworden bin und die aus meiner Wohnung geschmissen habe !! Es ist auch ausgeschlossen, dass des Kind zu einem andern Zeitpunkt gezeugt wurde !! Ich kann alles 100 % beweisen und die Kindesmutter gibt es auch offen zu !!
Meiner Meinung nach, bin ich zu keinster Weise zu Unterhalt verpflichtet und ich würde gerne mein Geld wieder haben bzw Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern ! Wie stehen meine Chanchen rein rechtlich aus ??
Das ich zur Polizei gehen kann und das ganze Strafrechtlich anzeigen kann und mich dann dem Verfahren anschliesen kann, ist mir klar ! Aber mir hat wer gesagt, dass ich da trotzdem Unterhalt zahlen werden müsse, egal wie das Kind gezeugt wurde ! Stimmt das ?
Eines Nachts, wo ich alleine in meiner Wohnung geschlafen habe, hat sich meine Ex Freundin in die Wohnung geschlichen und sich an mir vergangen.
Also ich das im Halbschlaf mitbekommen habe, hab ich Sie sofort runter- & rausgeschmissen.
Es war aber wohl zu spät, aus diesen paar Minuten wo ich geschlafen habe, ist ein weiteres Kind entstanden.
Nun kann ich es schwarz auf weiß beweisen, dass ich nie einen „Beischlaf“ zu diesem Zeitpunkt von Ihr wollte und das sie sich an mir „vergangen“ hat. Normal wäre sowas ja eine Vergewaltigung wenn man so was mit einer Frau macht, aber wenn eine Frau so was bei einem Mann macht, dann ist das wohl keine Vergewaltigung???
Das schlimme an der Sache, sie gibt alles zu & streitet es auch nicht ab, dass es so war. Und nun hab ich schon tausende von Euros an Unterhalt für dieses Kind zahlen müssen und Sie will ständig mehr und tut so, als ob Sie mir einen Gefallen tun würde, und nicht alles einzufordern was dem Kind auch zustehen würde.
Nun hab ich die Schnauze so dermaßen voll und da ich ja alles beweisen kann, hab ich mir gedacht ich zeig das jetzt einfach an !!
Wie sieht es da nun rechtlich aus, wieso sollte ich verpflichtet sein, Unterhalt für ein Kind zu zahlen, welches ich nicht gezeugt habe und nur durch diese hinterlistige Nötigung entstanden ist !! ??
Wie gesagt, ich hab geschlafen und die hat sich über mich hergemacht, dass ganze dürfte keinen 5 Minuten gedauert haben, bis ich davon munter geworden bin und die aus meiner Wohnung geschmissen habe !! Es ist auch ausgeschlossen, dass des Kind zu einem andern Zeitpunkt gezeugt wurde !! Ich kann alles 100 % beweisen und die Kindesmutter gibt es auch offen zu !!
Meiner Meinung nach, bin ich zu keinster Weise zu Unterhalt verpflichtet und ich würde gerne mein Geld wieder haben bzw Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern ! Wie stehen meine Chanchen rein rechtlich aus ??
Das ich zur Polizei gehen kann und das ganze Strafrechtlich anzeigen kann und mich dann dem Verfahren anschliesen kann, ist mir klar ! Aber mir hat wer gesagt, dass ich da trotzdem Unterhalt zahlen werden müsse, egal wie das Kind gezeugt wurde ! Stimmt das ?