Hallo Leute, ich hab heute eine Mal eine Frage zu einem Gebrauch kauf.
Eine Freundin hat bei einer Fremden, über Willhaben, ein gebrauchtes Lego-Set gekauft. Zuhause ausgepackt ist sie darauf gekommen, dass ein Sackerl mit Teilen fehlt. Die Verkäuferin behauptet es würde nichts fehlen, es fehlt aber eindeutig etwas.
Wie ist die Rechtliche Lage hierzu? Hat meine Freundin irgend eine Chance auf Ersatz?
Gebrauchtkauf
Die Gewährleistung wird vermutlich ausgeschlossen worden sein (ist auf diesen Plattformen nahezu immer der Fall). Der Ausschluss ist ungültig, wenn die veräußerte Sache nicht einmal die gewöhnlichen Eigenschaften, die sie haben sollte, aufweist und auch nicht für den gewöhnlichen Gebrauch taugt.
Wenn aber zum Beispiel nur ein Säckchen mit Zusatzsteinen fehlt, ist dies unerheblich. In jedem Fall können Sie eine Irrtumsanfechtung in Erwägung ziehen.
Wenn aber zum Beispiel nur ein Säckchen mit Zusatzsteinen fehlt, ist dies unerheblich. In jedem Fall können Sie eine Irrtumsanfechtung in Erwägung ziehen.
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