garantiebezogene Informationspflicht ??
Verfasst: 17.06.2017, 21:56
Hallo!
Vertrag vom Kauf eines Produktes wurde im Geschäft persönlich abgeschlossen. Auf die Frage des Käufers nach der gesetzlichen Gewährleistung des Produktes wurde er beauskunftet: 2 Jahre
Nach dem üblichen Satz im Kaufvertrag:
"die Geschäftbedingungen wurden vom Käufer akzepiert"
wurden diese vom Käufer in gedruckter Form verlangt, im Geschäft noch gelesen, akzepiert und dann der Kaufvertrag unterschrieben.
Das Produkt wurde dann bestellt und geliefert und abgeholt.
Auf der Homepage des Herstellers! (Deutschland) des Produkts fand ich jetzt zufällig eine "allgemeine Bedienungsanleitung" (gültig für mehrere ähnliche Produkte der gleichen Art)
Textauszug:
die Einhaltung der vorgegebenen Inspektions- und Wartungsintervalle
ist Voraussetzung für eventuelle Gewährleistungsansprüche.
Es steht Ihnen eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zu. Diese Frist beginnt mit der Übergabe des Produktes durch den Fachhändler, der Ihr Ansprechpartner für Gewährleistungsfälle ist.
Hätte man mich über die verpflichtenden Wartungsintervalle vor Vertragsunterzeichnung informieren müssen ???
Die jetzt auf mich zukommenden Servickosten sind für mein noch zur Verfügung stehendes Budget zu hoch und auch der dafür notwendige Zeitaufwand bzw. Transport des Produktes zur Servicestelle aus gesundheitlichen Gründen nur sehr erschwert durchführbar.
Mit Wissen von dieser Servicverpflichtung hätte ich das Produkt nicht gekauft!!!!
Vielen Dank im Vorraus!!! Adler
Vertrag vom Kauf eines Produktes wurde im Geschäft persönlich abgeschlossen. Auf die Frage des Käufers nach der gesetzlichen Gewährleistung des Produktes wurde er beauskunftet: 2 Jahre
Nach dem üblichen Satz im Kaufvertrag:
"die Geschäftbedingungen wurden vom Käufer akzepiert"
wurden diese vom Käufer in gedruckter Form verlangt, im Geschäft noch gelesen, akzepiert und dann der Kaufvertrag unterschrieben.
Das Produkt wurde dann bestellt und geliefert und abgeholt.
Auf der Homepage des Herstellers! (Deutschland) des Produkts fand ich jetzt zufällig eine "allgemeine Bedienungsanleitung" (gültig für mehrere ähnliche Produkte der gleichen Art)
Textauszug:
die Einhaltung der vorgegebenen Inspektions- und Wartungsintervalle
ist Voraussetzung für eventuelle Gewährleistungsansprüche.
Es steht Ihnen eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zu. Diese Frist beginnt mit der Übergabe des Produktes durch den Fachhändler, der Ihr Ansprechpartner für Gewährleistungsfälle ist.
Hätte man mich über die verpflichtenden Wartungsintervalle vor Vertragsunterzeichnung informieren müssen ???
Die jetzt auf mich zukommenden Servickosten sind für mein noch zur Verfügung stehendes Budget zu hoch und auch der dafür notwendige Zeitaufwand bzw. Transport des Produktes zur Servicestelle aus gesundheitlichen Gründen nur sehr erschwert durchführbar.
Mit Wissen von dieser Servicverpflichtung hätte ich das Produkt nicht gekauft!!!!
Vielen Dank im Vorraus!!! Adler