Hallo an alle Wissenden!
Meine Frage an Euch ist, ob bei einer Bissverletzung des eigenen Hundes (Fingerkuppe fehlt, nachdem ich versucht habe, ihm einen beim Spaziergang aufgenommenen Knochen abzunehmen) nach einer Krankenhausbehandlung weitergemeldet wird.
Besteht diese Verpflichtung des KH und damit das Ingangsetzen des Prozedere s mit Tierarztbesuch, Tollwutuntersuchungen etc (der Hund hat natürlich ein gültiges Tollwutzeugnis) oder liegt das im Ermessen des KH?
Vielen Dank für rasche Antworten.
Herzliche Grüße
Biss des eigenes Hundes - KH Meldung?
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