Falschaussage
Verfasst: 11.06.2017, 17:11
Person A wird zur Polizei als Zeuge geladen und macht eine Aussage.
Im Zuge der Vernähme äußert der Polizist des Öfteren einen Verdacht gegen den Zeugen.
Polizist sagt im Gespräch des öfteren, dass es nur Person A sein kann und sagt auch irgendwann zu Person A er würde ihn Verdächtigen,beschuldigen.
Person A (definitiv unschuldig) gerät in Panik und lügt bei einem Detail (welches für den Fall allerdings nichtmal ausschlaggebend sein kann), erwähnenswerterweise ohne jemand anderen zu verdächtigen oder zu decken.
Wochen nach der Verhandlung bekommt A eine Vorladung zur Polizei wegen Falschaussage.
Ist in diesem Fall die ,,Nemo tenetur se ipsum accusare" Regelung anzuwenden? Wenn Nein hat der ,,Zeuge" jetzt tatsächlich eine Falschaussage gemacht obwohl der Polizist ihn während der Vernehmung beschuldigt und auch gesagt hat er würde Beweise finden?
Wie hoch wird das Strafmaß ausfallen? Es geht hierbei um einen Studenten ohne Einkommen.
Im Zuge der Vernähme äußert der Polizist des Öfteren einen Verdacht gegen den Zeugen.
Polizist sagt im Gespräch des öfteren, dass es nur Person A sein kann und sagt auch irgendwann zu Person A er würde ihn Verdächtigen,beschuldigen.
Person A (definitiv unschuldig) gerät in Panik und lügt bei einem Detail (welches für den Fall allerdings nichtmal ausschlaggebend sein kann), erwähnenswerterweise ohne jemand anderen zu verdächtigen oder zu decken.
Wochen nach der Verhandlung bekommt A eine Vorladung zur Polizei wegen Falschaussage.
Ist in diesem Fall die ,,Nemo tenetur se ipsum accusare" Regelung anzuwenden? Wenn Nein hat der ,,Zeuge" jetzt tatsächlich eine Falschaussage gemacht obwohl der Polizist ihn während der Vernehmung beschuldigt und auch gesagt hat er würde Beweise finden?
Wie hoch wird das Strafmaß ausfallen? Es geht hierbei um einen Studenten ohne Einkommen.