Die 3 Miteigentümer meines Hauses haben mir eine Frist gesetzt zu
der ich meine überdeckten reparaturbedürftige Oldtimer entfernen
muss ansonsten werden sie entsorgt.
Keiner weiß dass sie angemeldet sind obwohl die Wechselkennzeichen
nicht drauf sind und obwohl sie keine Überprüfungs-Plakette (Pickerl)
haben - dafür müsste ich erstmal pro Auto 1 Jahr Zeit haben zum
restaurieren.
Aber ich könnte vor der Entsorgung die Wechselkennzeichen
anstecken.
Ist die Entsorgung/Verschrottung legal wenn die Autos Kennzeichen haben?
Danke
Gerald Trost
Oldtimer entsorgen?
Stehen diese Fahrzeuge ohne Genehmigung auf fremden Grund, so liegt eine Besitzstörung vor. Zum eigenmächtigen Entsorgen sind die Eigentümer grundsätzlich nicht berechtigt, es sei denn man würde hier eine Dereliktion annehmen, wobei diese aber nicht einfach so angenommen werden darf (§ 386 Satz 2 erster Halbsatz ABGB). Kommen Sie dieser ausdrücklichen Aufforderung die Fahrzeuge zu entfernen nicht nach, besteht eventuell Grund zur Annahme, dass Sie kein Interesse mehr an Ihrem Eigentum haben und dieses stillschweigend derelinquiert wurde (res nullius Theorie). Grundsätzlich gilt aber, dass die gestörten Eigentümer nach § 339 ABGB klagen müssen und sich bei einem eigenmächtigen Handeln nach § 135 Abs 1 StGB strafbar machen könnten.
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