Vorladung bei der Bundeskriminalpolizei / NPSG
Verfasst: 07.06.2017, 16:48
Hallo
soeben kam ein Anruf von der
Bundeskriminalpolizei, mit der Vorladung am
Montag zu einer einstündigen Befragung als Beschuldigter bei
ihnen zu erscheinen. Auf die Frage worum es
geht, kam vom Polizisten: Kennen Sie sich
mit Drogen aus?
Antwort: Drogen? Meinen Sie Alkohol?
Polizist: Ein Postpaket wurde bei uns
abgegeben, Drogen sind der Inhalt und Sie
haben die Bestellung durchgegeben.
Antwort: Nicht das ich wüsste, ich komme am
Montag vorbei.
Der Inhalt sind wahrscheinlich 5g einer Substanz
die unter das "Neue Psychoaktive Substanzen
Gesetz" fällt. Bezahlt wurde mit Bitcoins.
Blöd dass die Aussage getätigt wurde, das
keine Drogen bestellt wurden. Keine
"Illegalen Drogen" wären korrekt gewesen.
Fällt das bereits unter Falschaussage?
1.)Muss eine Vorladung nicht grundsetzlich schriftlich erfolgen? Eine bloß telefonische Ladung des Beschuldigten durch einen Polizeibeamten kann sich nicht auf § 153 Abs 2 StPO stützen (VwGH vom 13.10.2015, Ra 2015/01/0166) oder?
2.) Soll ich vor der Befragung um eine Akteneinsicht bitten und mir ggf eine Kopie machen lassen?
3.)Werden in Österreich hauptsächlich die
Händler bei "Legal Highs/Research Chemicals" bestraft oder auch Konsumenten?
4.)Bei der Befragung grundsetzlich von dem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen?
Danke im Vorhinein
soeben kam ein Anruf von der
Bundeskriminalpolizei, mit der Vorladung am
Montag zu einer einstündigen Befragung als Beschuldigter bei
ihnen zu erscheinen. Auf die Frage worum es
geht, kam vom Polizisten: Kennen Sie sich
mit Drogen aus?
Antwort: Drogen? Meinen Sie Alkohol?
Polizist: Ein Postpaket wurde bei uns
abgegeben, Drogen sind der Inhalt und Sie
haben die Bestellung durchgegeben.
Antwort: Nicht das ich wüsste, ich komme am
Montag vorbei.
Der Inhalt sind wahrscheinlich 5g einer Substanz
die unter das "Neue Psychoaktive Substanzen
Gesetz" fällt. Bezahlt wurde mit Bitcoins.
Blöd dass die Aussage getätigt wurde, das
keine Drogen bestellt wurden. Keine
"Illegalen Drogen" wären korrekt gewesen.
Fällt das bereits unter Falschaussage?
1.)Muss eine Vorladung nicht grundsetzlich schriftlich erfolgen? Eine bloß telefonische Ladung des Beschuldigten durch einen Polizeibeamten kann sich nicht auf § 153 Abs 2 StPO stützen (VwGH vom 13.10.2015, Ra 2015/01/0166) oder?
2.) Soll ich vor der Befragung um eine Akteneinsicht bitten und mir ggf eine Kopie machen lassen?
3.)Werden in Österreich hauptsächlich die
Händler bei "Legal Highs/Research Chemicals" bestraft oder auch Konsumenten?
4.)Bei der Befragung grundsetzlich von dem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen?
Danke im Vorhinein