Hallo, eine Frage bezueglich der teilweisen bzw. gesamten Rueckerstattung der Betraege fuer Deutschkurse.
Folgender Hintergrund:
Eine Ehefrau (russ. Staatsbuergerin) hat einen Deutschsprachkur, welcher am Anfang Juli eines Jahres in Dtl. anfaengt und Ende Oktober des gleichen Jahresin Dtl. endet, Ende Maerz des gleichen Jahres bezahlt. Der Sprachkurs teilt sich in vier Module und damit in vier Zeitabschnitte. Diese Ehefrau musste die Kurse bezahlen, um eine Einladung von der Sprachschule fuer die Beantragung eines deutschen nationalen Visum zur Erlernung der deutschen Sprache zu erhalten. Leider haben die pruefenden deutschen Behoerden den Visumsantrag abgelehnt und die Sprachschule weigert sich die gezahlten Beitraege teilweise oder im gesamten Umfang zurueckzuerstatten und weist dabei auf ihre AGB. Hierbei soll noch erwaehnt werden, dass die Schwiegemutter (dt. Staatsbuergerin) die Kurse persoenlich bei der Sprachschule in Dtl. bezahlt hat, jedoch Rechnung, Quittung und Einladung auf die Ehefrau fuer die Visumsbeantragung ausgestellt wurden.
Was kann die Ehefrau machen?
Ist Krankheit wirklich kein Grund?
Ist eine grosse Entfernung zur Sprachschule kein Grund (Ehefrau befindet sich in Russland und ist damit mehrere Tausend Kilometer vom Bereich, des sich in Dtl. befindlichen Geschäftssitzes der Sprachschule, entfernt)?
Was ist, wenn die Ehefrau einen dt. Wohnsitz in der Naehe der Srachschule zum Zeitpunkt der Anmeldung/Bezahlung nachweisen kann und einfach jetzt einfach mehr als 100 km wegzieht? Ist dies ein Wegzug? Hilft dies weiter?
Kann die Sprachschule der Ehefrau die Teilnahme an einem schon begonnenen, jedoch von ihr bezahlten Kurs, verwehren?
Folgende AGB liegen hierbei zugrunde:
§ 1 Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, per Email, Post, Internet oder durch Dritte erfolgen. Für Teilnehmende unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Unterschrift eines Sorgeberechtigten erforderlich. Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB ein, diese werden Vertragsgegenstand. Jede verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Entrichtung der Kurs-, Testgebühr. Mit der Anmeldung verpflichtet sich die teilnehmende Person, regelmäßig am Unterricht, und/oder Testveranstaltungen teilzunehmen. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Dozent/in, eine bestimmte Filiale und/oder Klassenraum.
§ 2 Kursgebühr, Testgebühr und Zahlung Die Gebühren werden in der Regel für den ganzen Zeitraum sowie für die einzelne Unterrichtsstunde (45 Min) ausgewiesen. Die Höhe der zu zahlenden Gebühren richtet sich nach den gebuchten Leistungen. Der Unterricht findet immer in Form von mind. 1 Doppelstunde (2 Unterrichtsstunden) statt. Eine Stornierung der Anmeldung und Rückerstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen hiervon sind in § 4 beschrieben. Die Veranstaltungsgebühr ist sofort nach der Anmeldung fällig und muss für den ganzen Lehrgang im Voraus (bei modularen Kursen modulweise im Voraus) und spätestens am Tag vor Kursbeginn auf folgendem Konto der Sprachschule eingegangen sein.
§ 3 Beginn, Dauer und Unterrichtstermine Beginn und Dauer der Lehrgänge sowie Unterrichtszeiten und -orte sind dem Programm zu entnehmen. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. Terminzusagen erfolgen unter Vorbehalt und bedürfen der Bestätigung. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Veranstaltungen statt. Für den Fall, dass Unterrichtsstunden beim Gruppenkurs (z.B. durch Krankheit, Urlaub o. Ä.) versäumt werden, besteht weder ein Ersatz- noch ein Rückvergütungsanspruch. Bei Unterrichtsausfall seitens der Sprachschule (z.B. durch Krankheit der Lehrkraft) kann der Unterricht nachgeholt werden. Die Sprachschule hat das Recht ggf. eine Ersatzlehrkraft einzusetzen. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl kann die Sprachschule Gruppenkurse absagen oder die Zahl der Unterrichtsstunden kürzen.
§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmenden und Sprachschule: Der Rücktritt ist grundsätzlich ausgeschlossen und wird nur in Ausnahme durch die Sprachschule genehmigt. Er bedarf der schriftlichen Form und ist nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kursteilnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Hierzu zählt der Wegzug aus dem räumlichen Bereich des Geschäftssitzes der Sprachschule ab 100 km. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt. Ausgeschlossen hiervon bleibt das 14 tätige Rücktrittsrecht für Online-Anmeldungen via Online- Anmeldeformular. Ausgeschlossen ist ein Rücktritt für Buchungen aus dem Ausland. Wenn der Teilnehmer aus irgendeinem Grund (Krankheit, Visaabsage, Arbeit, etc) den gebuchten Kurs bei der Sprachschule nicht wahrnehmen kann, wird die Kursgebühr komplett fällig.
Ausgeschlossen ist ein Rücktritt aufgrund persönlicher Über- oder Unterforderung des Teilnehmers bezüglich des Leistungsniveaus im Kurs. Im Falle eines Rücktritts unter den oben genannten Voraussetzungen, wird eine Stornogebühr i.H.v. 20,-€ zzgl. der anteiligen Entgelte für abgelaufene Termine erhoben. Die Sprachenschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn §314 des BGBs verletzt wird (gemeinschaftswidriges Verhalten in der Lehrveranstaltung; Ehrverletzungen jeglicher Art gegenüber Lehrenden, Lernenden oder dem Schulpersonal; Diskriminierung von Personen; Missbrauch des Kurses für parteipolitische Zwecke, Agitationen oder eigene Werbezwecke; sowie bei Verletzung der Hausordnung).
Rueckerstattung von Sprachdienstleistungen
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- Registriert: 02.06.2017, 18:18
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