Gewerbe trotz Vorstrafen
Verfasst: 02.06.2017, 15:51
ch bin derzeit 23 Jahre alt und möchte ein Mietwagen-Gewerbe anmelden. Jedoch bin ich aufgrund von Kreditkarten-Betrug vorbestraft, ein dummer Fehler mit 17 Jahren.
Urteil : 12 Monate auf 3 Jahre Bewährung.
Im moment befinde ich mich aber weiterhin auf Bewährung daich einen Verstoß gegen das SMG begangen habe. Seitdem besuche ich eine Abendschule.
Jetzt habe ich aber online gelesen, und ich zitiere "Bei Vorliegen gerichtlicher oder finanzstrafbehördlicher Vorstrafen ist eine Nachsicht zu erteilen, wenn nach der Eigenart der strafbaren Handlung und nach der Persönlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten ist." Quelle WKO.
Meine Frage jetzt dazu, ist es möglich, dass ich ein Gewerbe auf meinen Namen anmelden kann ? Ich habe bereits einmal einen Antrag gestellt, den vorläufigen Gewerbeschein bekommen und dann hat man mich unter falschem Vorwand in das Büro bestellt und gemeint ich solle sofort das Stück Papier abgeben. Was ich auch tat.
Falls es möglich ist dass ich ein Gewerbe anmelden kann, wäre es sehr hilfreich wenn sie mir sagen könnten wie ich jetzt vorgehen soll.
Ich freue mich über Ihre antworten, da ich jetzt seit bereits 3 Jahren planlos herumirre.
Urteil : 12 Monate auf 3 Jahre Bewährung.
Im moment befinde ich mich aber weiterhin auf Bewährung daich einen Verstoß gegen das SMG begangen habe. Seitdem besuche ich eine Abendschule.
Jetzt habe ich aber online gelesen, und ich zitiere "Bei Vorliegen gerichtlicher oder finanzstrafbehördlicher Vorstrafen ist eine Nachsicht zu erteilen, wenn nach der Eigenart der strafbaren Handlung und nach der Persönlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten ist." Quelle WKO.
Meine Frage jetzt dazu, ist es möglich, dass ich ein Gewerbe auf meinen Namen anmelden kann ? Ich habe bereits einmal einen Antrag gestellt, den vorläufigen Gewerbeschein bekommen und dann hat man mich unter falschem Vorwand in das Büro bestellt und gemeint ich solle sofort das Stück Papier abgeben. Was ich auch tat.
Falls es möglich ist dass ich ein Gewerbe anmelden kann, wäre es sehr hilfreich wenn sie mir sagen könnten wie ich jetzt vorgehen soll.
Ich freue mich über Ihre antworten, da ich jetzt seit bereits 3 Jahren planlos herumirre.