Nachbarschaftsstreit - Rauchen

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KnausigerHans
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Nachbarschaftsstreit - Rauchen

Beitrag von KnausigerHans » 29.05.2017, 09:53

Hallo an alle!

Ich habe leider ein Problem mit meinen Nachbarn. Das gesamte Gebäude (alles Mietwohnungen, 5 Stück) verfügt über eine Gemeinschaftsterrasse. Leider ist es fast unmöglich meine Wohnung zu lüften, da dauernd geraucht wird wenn ich lüfte. Ich habe versucht die Nachbarn darauf anzusprechen, doch dabei ist leider nichts herausgekommen (ganz im Gegenteil, sie stellen sich jetzt absichtlich vor mein Fenster sobald ich dieses öffne).

Im Endeffekt sieht das Ganze jetzt so aus: Ich öffne meine 2 Fenster die an die Terrasse grenzen, sofort stehen die Nachbarn vor meinem Fenster und rauchen mir in die Wohnung (habe sie sogar schon mal gehört: "Er hat das Fenster geöffnet, gehen wir rauchen"). Sprich ich muss meine Fenster sofort wieder schließen. Gerade jetzt im Sommer ist das unerträglich. Wie soll ich so jemals lüften? Habe jetzt schon über 26°C in der Wohnung am Tag...

Der Vermietung ist das leider egal, ich soll ausziehen wenn es mir nicht passt.

Kann ich dagegen überhaupt nicht vorgehen? Leider hat mich auch keiner vor meinem Einzug gewarnt (Vermietung hat darüber nichts gesagt).

Danke!



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 29.05.2017, 13:16

http://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent ... htraucher/

http://wien.orf.at/news/stories/2811906/

Es sind rauchfreie Zeiten einzuhalten. Besonders in den Sommermonaten.

"Die beklagte Partei ist schuldig, die von ihrer Wohnung in *****, ausgehenden Rauch- und Geruchsimmissionen auf die Wohnung der klagenden Partei in *****, die durch das Rauchen von Zigarren bei offenem Fenster, auf der Terrasse oder bei Lüftung ins Freie entstehen, in folgenden Zeiträumen zu unterlassen:

(a) vom 1. Mai bis 31. Oktober jeden Jahres von 22:00 bis 6:00 Uhr, 8:00 bis 10:00 Uhr, 12:00 bis 15:00 Uhr und 18:00 bis 20:00 Uhr sowie

(b) vom 1. November bis 30. April jeden Jahres von 8:00 bis 9:00 Uhr, 13:00 bis 14:00 Uhr und 19:00 bis 20:00 Uhr.

Das darüber hinausgehende, auf zeitlich unbeschränkte Unterlassung gerichtete Hauptmehrbegehren wird abgewiesen.
In diesem Umfang wird auch das Eventualbegehren abgewiesen.“
Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei anteilige Barauslagen von 962,50 EUR binnen 14 Tagen zu ersetzen. Im Übrigen werden die Verfahrenskosten aller drei Instanzen gegeneinander aufgehoben."

KnausigerHans
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Beitrag von KnausigerHans » 29.05.2017, 16:11

Vielen Dank für die Antwort,

wie genau kann ich dieses Urteil aus Wien für mich einsetzen? Heißt das ich muss vor Gericht ziehen? Kenne mich leider nicht wirklich bei solchen Dingen aus...

Vielen Dank!

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 29.05.2017, 18:35

Hallo

Man kann dieses Urteil natürlicht nicht eins zu eins auf Ihren Fall umlegen, aber es hat natürlich eine große Vorbildwirkung. Gerichte werden sich zumindest daran orientieren.

Solche Unterlassungsklagen sind immer einzelfallbezogen, also es kommt auf die örtlichen und zeitlichen Umstände und muss natürliche eine Interessensabwägung vorgenommen werden.

Wenn es wirklich so ist, dass Ihre Nachbarn vorsätzlich rauchen um sie zu stören und sich auch extra nahe zu Ihrem Fenster stellen, dann können Sie meiner Ansicht nach das Rauchen auch zur Gänze verbieten.

Ich rate Ihnen erstmal Beweise zu sammeln, am besten filmen Sie das Vorgehen Ihrer Nachbarn (am besten sollte man hier die von Ihnen geschildertete Konversationen hören können), fertigen Fotos an, schreiben sich auf, wann und wo geraucht wird und wer raucht.

Da müssen Sie jetzt ein paar Wochen noch durchbeissen, denn ohne Beweise ist so ein Prozess schwer zu gewinnen.

Danach sollten Sie außergerichtlich die Störer auffordern das Rauchen (zumindest zeitweise) zu unterlassen, sollte es sich nicht bessern, bleibt Ihnen nur der Gerichtsweg offen.

Alternativ könnten Sie auch den Vermieter auffordern Abhilfe zu schafen, macht dieser nichts, könnten Sie die Miete mindern, aus dem Bauch heraus so ca. 10% der Miete.

Sie können mich gerne unter rechtstipp@gmail.com kontaktieren, dann schick ich Ihnen weitere Infos dazu.

KnausigerHans
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Beitrag von KnausigerHans » 29.05.2017, 19:52

Vielen Dank für die ausführliche Antwort,

eine Frage betreffend Beweise sammeln hätte ich:
Mache ich mich nicht strafbar wenn ich eine Kamera oder Ähnliches benutze?
Vor allem, wenn ich einfach mein Handy benutze würde es sicher nicht soweit kommen, dass vor meinem Fenster geraucht wird.

Noch eine Frage:
Wer hat die Gerichtskosten in Österreich zu übernehmen? Laut Google der Verlierer, jedoch wie hoch sind die Chancen hier zu gewinnen?

Vielen Dank!

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 29.05.2017, 22:18

Die Prozesschancen aufgrund der spärlichen Infos zu beantworten wäre unseriös, das OGH Urteil spricht aber sicherlich für Ihren Standpunkt.

Jemanden aufgrund einer Rechtfertigung zu filmen ist erlaubt, strafbar wäre es sowieso nicht.

KnausigerHans
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Beitrag von KnausigerHans » 30.05.2017, 09:13

Vielen Dank für die Antwort,

auch wenn Sie meine Frage schon beantwortet haben, bin ich mir noch immer unsicher zwecks Videoaufnahmen.

Im Internet steht überall, dass man keine Aufnahmen ohne Einwilligung erstellen darf und in Mietwohnung sowieso nicht etc...

Wie geschrieben, müsste ich, sobald einer der Nachbarn vor meinem Fenster raucht, eine heimliche Aufnahme machen. (Ansonsten würde ja keiner zum Rauchen kommen wenn ich mit meiner Kamera warte...)

Gibt es irgendwo einen Eintrag oder so der mir heimliche Aufnahmen in diesem Fall erlauben?

Vielen Dank!

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 30.05.2017, 10:00

Das Erstellen von Bildaufnahmen einer Person ohne Einwilligung und ein berechtigtes Interesse daran, hätte nur zivilrechtliche Konsequenzen. Das Persönlichkeitsrecht geht laut einem OGH Urteil (6Ob256/12h ) nämlich so weit, dass man niemanden ohne ein berechtigtes Interesse daran fotografieren oder filmen darf. Rechtsgrundlage hierfür ist § 16 ABGB und § 78 UrhG.

In Ihrem Fall ist das kein Problem, da ein berechtigtes Interesse am Erstellen dieser Beweismittel besteht und Sie das Material ja auch nicht veröffentlichen wollen.

Strafrechtliche Konsequenzen sind in Österreich hierfür keine vorgesehen.

lodz
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Beitrag von lodz » 31.05.2017, 21:51

lexlegis hat geschrieben: Strafrechtliche Konsequenzen sind in Österreich hierfür keine vorgesehen.
Für das gerichtliche Strafrecht haben Sie recht. Für die Verwaltungsstrafbestimmungen des Datenschutzgesetzes stellt sich die Lage nicht so eindeutig dar. Hier müssen meiner Meinung nach zwei Fälle unterschieden werden:
a) Kamera kurzfristig einschalten für ein Beweisfoto
b) Stundenlange, systematische aufnahmen der öffentlichen Fläche in der Hoffnung auf einen Beweis (Videoüberwachung).

Fall a dürfte ohne Genehmigung zulässig sein.

Für den Fall b könnte eine Verwaltungstraftat gemäß §52 Abs 2 Z2 iVm § 50c Datenschutzgesetz vorliegen, sofern die Videoüberwachung nicht an die Datenschutzbehörde gemeldet wurde.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 01.06.2017, 08:34

Danke für diese wichtige Ergänzung.

Ich meinte natürlich das gerichtliche Strafrecht. § 52 Abs 2 Z 2 DSG 2000 betrifft allerdings leg cit die Übermittlung von Daten ins Ausland ohne Genehmigung. Daher gehe ich davon aus, dass Sie eigentlich § 52 Abs 2 Z 1 DSG 2000 meinten.

@Fragesteller:

Eine durchgehende Videoüberwachung sollten Sie, wie der Kollege bereits ausführte, ohne Genehmigung nicht anstreben, aber ein paar Fotos und ein eigenhändiges Protokoll, das die Rauchzeiten wiedergibt, sollten kein Problem sein.

EmiliaDonchez
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Re: Nachbarschaftsstreit - Rauchen

Beitrag von EmiliaDonchez » 08.12.2020, 09:43

Um ehrlich zu sein, weiß ich nicht einmal, wie ich Ihnen helfen kann. Es wäre viel besser, wenn sie Snus verwenden würden. So ähnlich wie https://snuscorp.com/de/. Sie würden ihr Nikotin bekommen und Ihre Wohnung wäre nicht voller Rauch. Sie zu verprügeln, würde auch nicht helfen. Das würde einen noch größeren Konflikt zwischen Ihnen schaffen. Wenn Sie selbst anfangen würden zu rauchen, würde Sie der Rauch nicht mehr stören:) ich wünsche Ihnen alles Gute!

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