Wie man schon aus dem Titel herauslesen kann geht es um das Kontaktrecht.
Mein Lebensgefährte hat einen Sohn (4). Ich kenne ihn seit 2 1/2 Jahren und er mag mich sehr. Mit der KM gab es schon immer Stress und die Besuche und Übernachtungen hingen von der aktuellen Beziehung zwischen der KM und dem KV (meinem Lebensgefährten) ab. Sie bevormundet ihn und macht ihm Vorschriften, was er mit ihm machen darf und was nicht, dass er keinen Kontakt zu mir haben darf, was er mit ihm spielen darf und was nicht etc.
Als sie im September von Wien, wo auch wir wohnen, nach Kärnten gezogen ist, hat sie den Kontakt so gut wie komplett verweigert. Sie habe kein Vertrauen zu ihm, heißt es immer.
Nun ist er vor Gericht gegangen. Es gab schon eine Verhandlung beim Bezirksgericht und Familiengericht. Sie will nicht, dass das Kind zu ihm kommt, sie will dass er alle 2 Wochen für ein paar Stunden auf Besuch kommt. (nicht realisierbar bei 4 Stunden Fahrzeit für eine Strecke).
Sein Vorschlag ist: In den Ferien und an den verlängerten Wochenenden kommt das Kind zu ihm (3-6 Tage, je nachdem). Wenn es im Monat keine Ferien etc. gibt dann kommt er ihn einmal besuchen. Wöchentlich ein Telefonat. Der Sozialarbeiter, der letzte Woche bei uns in der Wohnung war, befürwortet diese Lösung (wie es schien), da er auch der Meinung ist, dass alle 2 Wochen nicht machbar ist, auch wegen der Fahrkosten. Mit der Wohnung ist er auch zufrieden.
Nun regt sie sich aber ständig über Kleinigkeiten auf. Der KV hat erst mit seinem Sohn telefoniert, die KM ist immer dabei und mischt sich ein. Nun dreht sie ihm jedes Wort im Mund um und meint der KV sei eine Gefahr für das Kind und lässt ihn deswegen nicht mehr mit ihm sprechen. Der Sozialarbeiter ist bereits informiert. Er meint übringens, dass diese Telefonate ohne der KM stattfinden sollen.
Nun gibt es in 3 Wochen einen Termin vorm Familiengericht: Der KV spielt vor einer Psychologin und dem Sozialarbeiter mit dem Kind (ca. eine Stunde), um die Beziehung zwischen Vater und Kind zu analysieren. Das Kind ist übrigens sehr extrovertiert und sagt oft es will wieder zum Vater, dass es ihn und mich lieb hat etc. KM meint KV habe das Kind manipuliert. Mich hasst sie sowieso.
Es wird im Juli und August noch weitere Gespräche vor Gericht geben. Ihre Wohnung werden sie sich auch ansehen und die Kindergartenpädagogin befragen. Dann schreiben sie eine Empfehlung an den Richter, der schlussendlich die Entscheidung trifft.
Ich wollte nun von euch wissen, was ihr für Tipps habt. Worauf sollte er achten vor Gericht? Was soll er unbedingt sagen/machen und was nicht? Wie sollte er sich ihr gegenüber verhalten? Sie ruft ihn oft an, um sich zu beschweren, was er nicht alles Falsches sagt während den Telefonaten, die sie führen sollen; und um zu sagen, dass sie ihre Meinung nicht ändern wird (sie glaubt nämlich, sie steht über dem Gesetz bzw. wird ihr Recht gegeben da sie die KM ist und das Sorgerecht hat). Worauf achten die Sozialarbeiter während des Spiels? Wie sollte er sich währenddessen verhalten?
Kann das Gericht sagen, dass sie aufgrund des mangelden Vertrauens zum KV oder aufgrund der (gespielten) Ängstlichkeit der KM das Kind nicht zu ihm lassen dürfen? Wie wird der Fall wohl ausgehen? Kann er seinen Vorschlag für das Kontaktrecht vermutlich durchsetzen?
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass er für die nächsten Jahre nur noch Besucher sein darf... Das Kind will ja auch endlich wieder bei uns übernachten...
Kontaktrecht - vor Gericht mit dem Kind?
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