Herr Mayer möchte einen Ausflug mit meinem Kraftfahrlinienverkehr natürlich auch mit Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie Datenverarbeitungsmaterial (

Kann der Busfahrer um es einmal ordinär auszudrücken die Mitnahme verweigern wenn Herr Mayer über ein Ticket verfügt das den Endpunkt in auf den Privaten gelände hat?
Mir kommt das in den sinn:
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20000098
Die frage ist halt ob es eine Beförderungspflicht gibt in den fall?§ 20. (1) Die Berechtigung verpflichtet deren Inhaber:
2. soweit seine für den regelmäßigen Betrieb erforderlichen Beförderungsmittel ausreichen und nicht Umstände, die er nicht abwenden konnte und denen er auch nicht abzuhelfen vermag, die Beförderung unmöglich machen, alle Fahrgäste und deren Gepäck den Beförderungsbedingungen entsprechend zu befördern (Beförderungspflicht);
Zusammen gefasst:
Herr Mayer kauft sich ein Online Ticket von A nach B wo bei B in einen Privatgelände ist.
Die Bus Linie ist eine normale öffentliche Linie die man Online Buchen kann.
Die Bus Linie verfügt über eine Linien Nummer.