Hallo Leute im Forum!
Kann mir bitte jemand erklären, was man im Zusammenhang einer Erstellung eines Bebauungsplanes unter einer "Verhinderungsplanung" versteht?
Mir wurde von einem kürzl. verst. Baumeister nämlich erklärt, dass man mit so einer Planung verhindert, dass auf einem Grundstück je gebaut werden kann.
Stimmt das tatsächlich??
Ich kann das nämlich gar nicht glauben, dass es so etwas überhaupt gibt.
Verhinderungsplanung ???
Der Begriff "Verhinderungsplanung" ist der Kärntner Raumordnung fremd. Dieser Begriff stammt vielmehr aus der Rsp des Deutschen Bundesverwaltungsgerichtes.
Dies wäre dann der Fall, wenn die Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplanes beschließt mit dem Ziel, ein bestimmtes Vorhaben dadurch zu verhindern.
Dies wäre dann der Fall, wenn die Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplanes beschließt mit dem Ziel, ein bestimmtes Vorhaben dadurch zu verhindern.
Raumordnung hat grundsätzlich im öffentlichen Interesse zu geschehen. Bei bestimmten Projekten zB Industrieanlage vs Waldwirtschaft ist abzuwägen, was dem öffentlichen Interesse dienlicher ist: Arbeitsplätze oder Erholungswirkung des Waldes. Das Problem ist, dass diese Abwägung nicht nachprüfbar ist bzw keiner Nachprüfbarkeit unterliegt.
Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass solche Fälle eher selten sind - das heißt aber nicht, dass es sie bei uns nicht auch geben kann.
Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass solche Fälle eher selten sind - das heißt aber nicht, dass es sie bei uns nicht auch geben kann.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 132 Gäste