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Erbrecht - kann man einen Fruchtgenuss erben?

Verfasst: 20.05.2017, 12:58
von Fandango
Meine Mutter kauft eine Wohnung und lässt meine beiden Söhne als Eigentümer eintragen. Sie selbst lässt sich einen Fruchtgenuss auf die Mieteinnahmen bis zu ihrem Ableben verankern. Sollte meine Mutter sterben, habe ich dann als ihre einzige Tochter einen Anspruch auf einen Teil des Fruchtgenusses gegenüber meinen Söhnen?

Verfasst: 21.05.2017, 08:23
von lexlegis
Ohne eine ausdrückliche Ausdehnung dieser Servitut auf die Erben, können Sie dieses höchstpersönliche Recht nicht erlangen und es erlischt mit dem Tode des Berechtigten. (§ 529 ABGB). Unberührt hiervon bleibt Ihr Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil.