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Inkasso hohe Gebühren und Drohung Klage

Verfasst: 13.05.2017, 17:54
von sabille
Halli Hallo

Ich hoffe hier kann mir weitergeholfen werden!

Folgender Sachverhalt, ich hatte verabsäumt meinen Arbömitgliedsbeitrag zu begleichen.

Wegen x zähligen Gründen war ich diesbzgl das erste Mal unzuverlässig, dies wurde mir klar als der erste Inkassobrief ins Haus trudelte.

Ich hatte die Forderung inkl Mahnspesen dann direkt an den ÄRBÖ bezahlt und dieser hat mir mitgeteilt, dass die Forderung erledigt sei und im Zuge dessen das Inkassobüro ebenso informiert wurde über meine Zahlung.

Es hat sich dann denke ich überschnitten und es kam ein weiterer Inkassobrief, diesen habe ich ignoriert da Arbö ja meinte - ist erledigt.

Nun kam der dritte Brief, inkl einer Drohung zu einer gerichtlichen Betreibung oder Zahlung von 71€!!

Ich habe nun darauf geantwortet und finde es eine Frechheit mir mit solchen Aufforderungen zu kommen ohne dessen das die Briefe auch eingeschrieben übermittelt werden.

Bitte um Info und Rat, wie ich weitervorgehen soll. Ist diese Summe berechtigt inkl dieser ruf/bonitätsschädigenden Drohung? Immerhin ist die Forderung inkl Mahngebühren bei Arbö fast die doppelte Summe gewesen somit frag ich mich ob dieser Vergleich rechtlich OK ist

Des Weiteren habe ich sofort über die Weitergabe meiner Daten widersprochen ich hoffe sie gehen dem nach

Vielen lieben Dank für eure Zeit und Input
Liebe Grüße

Verfasst: 14.05.2017, 08:37
von dberndorf@gmx.at
Was hast Du dem Inkassobüro konkret geantwortet? Die Einzahlbestätigung an den ARBÖ hast Du beigelegt?
Ich vermute, die Forderung des Inkassobüros hat nichts mehr mit dem ARBÖ zu tun, sondern das ist die "Honorarnote" des Inkassobüros, die mit Dir ihre Arbeit hatte! Der ARBÖ wird das nicht bezahlen. Und dessen Mahngebühren sind dessen Mahngebühren und haben nichts mit dem Inkassobüro zu tun.
Wie sind die geforderten 71,- aufgeschlüsselt/begründet?

Verfasst: 14.05.2017, 13:06
von sabille
Hallo Dietrich

Dass Arbö diese Zahlungen nicht übernehmen wird ist mir bewusst, entschuldige falls ich etwas verwirrend formuliert hatte.

Ich habe dem Inkassobüro folgendes geantwortet

Zuerst wieso mit einer Klage gedroht wird obwohl kein eingeschriebener Brief kam, einen Widerspruch zur Weitergabe meiner Daten an zB KSV oder sonstiges & ich habe eine Auflistung der €71 gefordert.

Für mich wie erwähnt ist nur fraglich, da Inkassobüros bekannterweise unrealistische Gebühren verlangen, ob diese gerechtfertigt sind. Da ich nach der erstrn Mahnung vom Inkassobüro den Betrag sofort an Arbö beglichen hatte.

Aber sie mahnten weiter. Vermutlich deren Bearbeitungsgebühren, aber diese auf 71€ zu sammeln finde ich nicht gerechtfertigt. Deswegen wollte ich fragen in wie fern welche rechte ich habe... dank euch

Verfasst: 14.05.2017, 13:59
von dberndorf@gmx.at
Wie Du an meinem Stil gemerkt haben wirst, bin ich kein Jurist. Allerdings ist eine "unjuristische" Antwort manchmal besser als keine.

Vielleicht bringt Dich das hier weiter:
http://www.konsumentenfragen.at/konsume ... kassobuero

Auf jeden Fall solltest Du umgehend aktiv werden, sonst wird es immer teurer, außerdem wirst Du nicht ständig fürchten wollen, dass der Gerichtsvollzieher klingelt. Lass Dich von einem Konsumentenschutz beraten und bestreite die Höhe der Inkasso-Kosten (siehe obigen Link). Letztlich musst Du aber selber wissen, ob der Aufwand und Stress dafürstehen, um die 71,- vielleicht auf 55,- "herunterzuhandeln" ...

Lies Dir auch das durch:
http://www.schuldnerberatung-wien.at/be ... assokosten
Da ist die Inkassogebührenverordnung erwähnt und kann heruntergeladen werden. Inkassobüros dürfen nicht verlangen, was sie wollen.

Verfasst: 14.05.2017, 17:45
von sabille
Hallo dietrich

Lieben Dank dein Einsatz ist sehr lieb und hilfreich

Laut meiner Recherche ist es eben nicht rechtlich abgedeckt wenn die spesen schon fast die Hälfte der eigentlichen Forderung betragen

Ich lese mich bisschen durch deine Links (nochmals herzlichen dnak für deine Zeit) und warte ab was das Inkassobüro am Montag retour meldet. Lieber wären mir eventuell 30€ von der ersten Mahnung statt 71€

Die zweite und dritte Mahnung inkl Drohung gerichtlichen Klage ist nicht gerechtfertig meines Erachtens wenn Arbö die Dienste bereits eingestellt hat, nach der ersten Mahnung... Und auf die zB 30€ Spesen hätten sie ebenso verzichten können weil kein Gericht wegen 30€ eine Klage eröffnet. Bisschen was hab ich aus meinem Unternehmen schon mitbekommen wo ich arbeite und deren Mahnverlauf.

Nochmals lieben Dank - ich kann dich gerne wenn Interesse besteht am Laufenden halten

Verfasst: 14.05.2017, 18:31
von Hubert Neubauer
Sie bezahlen so lange nicht, bis schließlich das Unternehmen ein Inkassobüro einschaltet und jetzt echauffieren sie sich über die Inkassokosten.

Sinnvoll war die Einschaltung ja, da sie direkt nach der ersten Inkassomahnung bezahlt haben.

BGBl. Nr. 141/1996 regelt die Höchstsätze, denke, dass das Inkassobüro sich streng daran hält.

Verfasst: 14.05.2017, 20:42
von sabille
Hallo - wie schon erwähnt ich bin selbst daran schuld und dessen bin ich mir bewusst & fühle mich gerade als müsste ich mich dafür rechtfertigen.

Da mir dies das erste Mal passiert ist suche ich einfach um Rat, Erfahrung bzw Tipps wie ich argieren kann

Ende April hatte ich die Forderung bezahlt und mir liegt die Mail von Arbö vor wo vermerkt ist - dass ich das Inkassoschreiben als gegenstandslos betrachten kann!

Diverse Spesen ok wenn sie sich im Rahmen halten jedoch nicht in der Höhe von 70€ nach einer Mahnung! Inkl gerichtlichen Klage.Um genau dies geht es mir nun.

Herzlichen Dank für den Höchstsatz, ich warte noch auf die Auflistung der Spesen ab (vergleiche dies gegebenfalls) und werde zusätzlich das Schreiben vom Arbö übermitteln dies hatte ich vergessen. Immerhin hat Arbö das Ink.Büro beauftragt und erteilt mir die Info als "Gläubiger" in diesem Fall, ich kann es als gegenstandslos betrachten.

Verfasst: 15.05.2017, 08:01
von dberndorf@gmx.at
Ich fürchte, das hat beim ARBÖ keine Juristin geschrieben, dass Du nämlich das Inkasso-Schreiben als "gegenstandslos" betrachten kannst. Die wird nicht an die Inkasso-Gebühren gedacht haben, sondern nur an die ARBÖ-Schuld.

Wie gesagt, Kontakt aufnehmen, Zahlungsbereitschaft signalisieren, aber die Betragshöhe in Frage stellen - wie Du es offenbar eh schon gemacht hast. Viel Glück, und schreib, wie es ausgegangen ist.

Verfasst: 15.05.2017, 12:28
von sabille
Hallo Dietrich

vielen lieben Dank für deinen guten Zuspruch :-)

Mir fällt ein Stein vom Herzen, habe heute diese Rückmeldung erhalten vom inkassobüro>>

Sehr geehrte Frau XXX,

danke für Ihre Mail.

Der Kostenerlass war hinterlegt, für uns aber leider nicht sichtbar.

Die Forderung ist natürlich erledigt.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Bin erleichtert... Aufregung umsonst aber lieber Vorsicht als Nachsicht und sowas passiert mir kein zweites Mal - Lieben Dank für die Hilfe und Zeit eurerseits!

Alles Gute LG Sabine

Verfasst: 16.05.2017, 21:34
von a684dd572b1887661782981659331eed_41
Also ich bin zwar auch kein Jurist, jedoch ist es im "Normalfall" so, dass man in so einem Fall immer DIREKT an das Inkassobüro zahlen muss !!

Das wäre mir neu, dass es Unternehmen gibt, welche Inkassobüros einschalten und dann die Forderung selbst wieder entgegen nehmen ???

Normal verweisen die ausdrücklich darauf, dass Sie die Forderung nicht mehr annehmen können !!

Wie auch ? Wenn die Forderung weiter gegebn wird, entstehen weitere Kosten, das Unternehmen ist jedoch maximal nur berechtigt, Ihre Forderung einzufordern, nicht die des Inkassobüros. Also wieso sollte ein Unternehmen sagen, ok her mit unserem Geld aber wie sie das dann mit dem Inkasso regeln, bleibt Ihre Sache. Oder Sie überweisen einfach mehr und wir regeln das für Sie ... Das glaub ich nicht, dass es so abläuft und schon gar nicht beim Arbö.

Verfasst: 16.05.2017, 22:34
von Hubert Neubauer
Man kann schuldbefreiend auch an den Gläubiger leisten.

Verfasst: 16.05.2017, 22:42
von sabille
Hat jedoch funktioniert!

Ich vermute wenn man sich des Öfteren bzw mindestens zweimal von einem Inkassobüro mahnen lässt, wird man um deren Spesen auch nicht mehr herumkommen... egal ob man an den Gläubiger oder das Ink.Büro rein die Forderung begleicht, irgendwann werden sie (behaupte auch gerechtfertigt) darauf Anspruch haben

Vielen lieben Dank an alle Helfer und Stellungnahmen :-)

Verfasst: 16.05.2017, 22:48
von Hubert Neubauer
Das Verrechnen der Spesen war auch bei Ihnen gerechtfertigt. Dass auf die Kosten nicht bestanden wurde, war reines Entgegenkommen.

Re: Inkasso hohe Gebühren und Drohung Klage

Verfasst: 01.09.2017, 19:26
von a684dd572b1887661782981659331eed_147
Frage in die Runde bzw. weil das gerade zum Thema passt: im entsprechenden Gesetzestext über die Höchstsätze der Inkassogebühren, Par. 3 Schuldnergebühr(en): Was wird hier unter Forderung(en) verstanden? Die ursprungliche Kapital-/Grundforderung oder sämtliche aushaftende Forderung per dato? Ich rechne nämlich gerade verrechnete Kosten von einen Verwandten nach und da gibt es teilweise haarstreubende Inkassovergütungen. Wenn die Inkassokosten 300 % der Grundforderung ausmachen kann da etwas nicht passen. Vielen Dank für Hinweise oder die Lösung zu meiner Frage.