Ich lebe seit Jahrzehnten in Wien und habe eine Wohnung in Graz geerbt. Als Notstandshilfebezieher wurde mir seit Jahren eine Wohnbeihilfe gewährt. Als ich jetzt - der Ordnung halber - meine Erbschaft der MA50 gemeldet habe, hat diese die Wohnbeihilfe eingestellt. Im Bescheid wird auf WWFSG 1989, § 60 Abs. 1 Bezug genommen:
"§ 60. (1) Wird der Mieter einer nicht nach §§ 20 ff geförderten Wohnung durch den Wohnungsaufwand unzumutbar belastet, ist ihm auf Antrag mit Bescheid Wohnbeihilfe zu gewähren, sofern der Mieter und die mit ihm im gemeinsamen
Haushalt lebenden Personen ausschließlich diese Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwenden."
Dann wird lapidar festgestellt, dass mir "nunmehr 2 Wohnungen zur Verfügung stehen", weshalb die Wohnbeihilfe einzustellen war.
Da ich wie gesagt seit Jahrzehnten meinen Lebensmittelpunkt in Wien habe, nicht nach Graz umzuziehen gedenke und die Wohnung dort keineswegs regelmäßig zur Befriedigung meines dringenden Wohnbedürfnisses verwende, ist die bescheidmäßige Begründung nicht nachvollziehbar. Ich habe dem Amt damals diese Umstände mitgeteilt.
Fragen nun:
1) Verstehe ich den § 60 richtig?
2) Wie aussichtsreich ist eine Beschwerde ans Verwaltungsgericht?
3) Ist für diese Beschwerde die Beiziehung eines Anwalts anzuraten?
Danke vorab!
Einstellung der Wohnbeihilfe wegen zweiter, geerbter Wohnung
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