Geld gestohlen, Dieb gefangen, kein Strafverfahren...

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lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 09.06.2017, 17:00

Laut dieser Einstellungsbegründung der StA, verantwortet sich der Beschuldigte doch dahingehend, dass er einen Wohnungsschlüssel des Geschädigten gefunden und behalten hat. Meines Erachtens wurde hier das Tatbildmerkmal des § 129 StGB „widerrechtlich erlangter Schlüssel“ erfüllt, weshalb eine Strafbarkeit nach § 130 Abs 3 StGB zu bejahen wäre. (RS0093884).

Für den Fragesteller:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 700000_003



xrepe xrepe
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StA Stellungnahme

Beitrag von xrepe xrepe » 13.07.2017, 20:13

Hier habe ich jetzt die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
Die sehen sich zu einer Fortführung nicht veranlasst.

Wir können uns aber diesbezüglich noch innerhalb von 7 Tagen äußern.

Wie können wir da am besten argumentieren?

Was sollen wir da anführen? Alle Entscheidungstexte, die mir Forummitglied lexlegis gesendet hat?

Was diesen Schlüssel betrifft, es kann sein dass wir den Schlüssel auf unserer Terrasse/EG auf dem Tisch gelegt haben und kurz weggegangen sind (in die Wohnung zB.oder aufs Gemeinschaftsspielplatz - 30m Entfernung) und der Beschuldigte dann den Schlüssel genommen hat (seine Wohnung ist gleich neben uns, ohne Abgrenzung)

Da er aber auch ein guter Bekannter war der fast täglich in unserer Wohnung war, hatte er genug möglichkeiten unseren Schlüssel (wir hatten insgesamt 5 Stück) von unserem Schlüsselkasten zu stehlen.

Danke!


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Christian Froehlich2
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Re: Geld gestohlen, Dieb gefangen, kein Strafverfahren...

Beitrag von Christian Froehlich2 » 19.02.2023, 13:33

Hallo

Ich kenne einen Fall wo der Strafrichter das Verfahren eingestellt hat, da ging es zwar um Betrag §146 StGB weil der Dolus nicht nachweisbar war. Allerdings aufgrund des Geständnis das die Dame das Geld tatsächlich entwendet hatte, der Zivilrichter am LGZ Wien tatsächlich zu einer Verurteilung gekommen ist, obwohl das Strafrecht erfolglos war.

LG

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Geld gestohlen, Dieb gefangen, kein Strafverfahren...

Beitrag von alles2 » 21.02.2023, 07:34

Das ist auch der Grund, warum Opfer auch bei einer strafrechtlichen Verfahrenseinstellung auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden (§ 366 StPO). Bei einem Strafgericht gelten andere Beweisregeln als bei einem Zivilgericht. Nur weil nach der Rechtsnorm die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind, bedeutet dies nicht auch, dass kein Schaden entstanden ist, der wiedergutzumachen wäre. Wirkt ein Übeltäter dabei nicht mit, führt manches Mal kein Weg über eine Klage vorbei.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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