Absiedlung durch Hochwasserschutz
Verfasst: 04.05.2017, 12:38
Liebes Jusline Forum,
aufgrund des "extremen" Hochwassers 2013 wurden einige Hochwasserschutzprojekte in Planung genommen.
Eines davon ist das Eferdinger Becken, in dem zahlreiche Haushalte abgesiedelt wurden und wieder abgesiedelt werden.
Da bei der jetzigen Absiedlung auch unser Haus betroffen ist und laut Hochwasserschutzplan als Absiedlungsobjekt gekennzeichnet ist, wollte ich euch folgendes dazu fragen:
In welchem Gesetz sind die Vorschriften bzw. Rechte einer Absiedlung oder wie es auch gerne genannt wird "Enteignung" festgelegt? Ich habe bislang nur im WRG § 63 dazu gefunden.
Bzw. kann man sich mit irgendeiner rechtlichen Grundlage oder Nachweis gegen ein solches Projekt wehren?
Da bei einem solchen Vorhaben den Besitzern ein "Angebot" gestellt wird, das eine Ablöse oder Entschädigung des Zeitwertes beinhaltet, würde es mich auch interessieren, ob bei einer Ablehnung eines solchen Angebotes Konsequenzen (außer der danach fehlende Versicherungsschutz bei Hochwasser) eintreten können.
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar, da es demnächst einen Beschluss über dieses Vorhaben geben wird.
aufgrund des "extremen" Hochwassers 2013 wurden einige Hochwasserschutzprojekte in Planung genommen.
Eines davon ist das Eferdinger Becken, in dem zahlreiche Haushalte abgesiedelt wurden und wieder abgesiedelt werden.
Da bei der jetzigen Absiedlung auch unser Haus betroffen ist und laut Hochwasserschutzplan als Absiedlungsobjekt gekennzeichnet ist, wollte ich euch folgendes dazu fragen:
In welchem Gesetz sind die Vorschriften bzw. Rechte einer Absiedlung oder wie es auch gerne genannt wird "Enteignung" festgelegt? Ich habe bislang nur im WRG § 63 dazu gefunden.
Bzw. kann man sich mit irgendeiner rechtlichen Grundlage oder Nachweis gegen ein solches Projekt wehren?
Da bei einem solchen Vorhaben den Besitzern ein "Angebot" gestellt wird, das eine Ablöse oder Entschädigung des Zeitwertes beinhaltet, würde es mich auch interessieren, ob bei einer Ablehnung eines solchen Angebotes Konsequenzen (außer der danach fehlende Versicherungsschutz bei Hochwasser) eintreten können.
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar, da es demnächst einen Beschluss über dieses Vorhaben geben wird.