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Rundfunkgebühr nach DVB-T2 Umstellung

Verfasst: 24.04.2017, 12:21
von Symbion
Hallo Community!

Mir ging gerade durch den Kopf, ob nicht die Einforderung der öffentlichen Rundfunkgebühr durch die Umstellung auf DVB-T2 anfechtbar ist.
Es wurde immer behauptet, dass der Besitz eines TV-Geräts ausreichend ist um die öffentlich-rechtlichen Sender zu empfangen. Mit diesem Argument wurden die Leute quasi dazu gezwungen die Rundfunkgebühr zu entrichten.

Nun da aber die Umstellung vollzogen wurde und man für den Empfang eine eigens dafür entwickelte TV-Box inkl. Registrierung (simpliTV) benötigt, bringt diese Tatsache doch eine gewisse Exklusivität ähnlich des Pay-TVs mit, oder?

Was meint ihr, hat man nun durch diesen Schritt etwas in der Hand um sich der Gebühren zu erwehren?

Verfasst: 24.04.2017, 18:02
von Das_Pseudonym
Achtung du kannst (derzeit) ORF1, 2 UNVERSCHLÜSSELT über DVB-T2 empfangen!