Produkthaftungsgesetz
Verfasst: 20.04.2017, 12:22
Liebes Jusline Forum,
wir haben vor 2 Jahren eine neue DAN Küche gekauft.
Nun ist schon 3 mal die selbe Blende kaputt (Riss) und es gibt jedesmal Stress eine neue Blende zu bekommen.
Nun habe ich gelesen, dass es das Produkthaftungsgesetz gibt. Lt, diesem kann man, sollte es laufend Probleme mit Teilen geben (Austausch usw) eine Preisminderung bzw Rückgabe zB der Küche machen kann.
Der Vertreter der Fa. DAN war einmal hier und hat sich das angesehen, sein Komentar:"es ist eben ein Nassbereich!" Leider ist dort kein Nassbereich. Auf die Frage nach einer schriftlichen Klarstellung warum gerade diese Teile schon 3 mal kaputt waren, sagte er, dass es nichts schriftliches gibt.
Wie kann man in einem solchen Fall vorhgehen und greift da das Produkthaftungsgesetz? Und wie kann man es anwenden?
Wir wollen nicht alle 7 - 8 Monate diesen Teil tauschen!
Danke im Voraus für die Antwort(en).
Mit freundlichen Grüßen
wir haben vor 2 Jahren eine neue DAN Küche gekauft.
Nun ist schon 3 mal die selbe Blende kaputt (Riss) und es gibt jedesmal Stress eine neue Blende zu bekommen.
Nun habe ich gelesen, dass es das Produkthaftungsgesetz gibt. Lt, diesem kann man, sollte es laufend Probleme mit Teilen geben (Austausch usw) eine Preisminderung bzw Rückgabe zB der Küche machen kann.
Der Vertreter der Fa. DAN war einmal hier und hat sich das angesehen, sein Komentar:"es ist eben ein Nassbereich!" Leider ist dort kein Nassbereich. Auf die Frage nach einer schriftlichen Klarstellung warum gerade diese Teile schon 3 mal kaputt waren, sagte er, dass es nichts schriftliches gibt.
Wie kann man in einem solchen Fall vorhgehen und greift da das Produkthaftungsgesetz? Und wie kann man es anwenden?
Wir wollen nicht alle 7 - 8 Monate diesen Teil tauschen!
Danke im Voraus für die Antwort(en).
Mit freundlichen Grüßen