Verlassenschaft klagen, Vorgehensweise

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John09
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Verlassenschaft klagen, Vorgehensweise

Beitrag von John09 » 15.04.2017, 02:24

Es geht um folgendes:

Ein Bekannter von mir hat gegen eine Person eine Forderung aus einem Werkvertrag. Die Person ist mittlerweile verstorben. Verlassenschaftskurator wurde bestellt, das Verfahren läuft gerade, die potentiellen Erben dürften sich streiten. Sprich: noch keine Einantwortung.

Das bedeutet ja, dass der Berechtigte die Verlassenschaft, vertreten durch den Verlassenschaftskurator, klagen kann.

Der Bekannte hat mir erzählt, er hat schon 2 mal mit dem Verlassenschaftskurator, einem Notar (1 mal mit dessen Sekräterin) telefoniert und die Forderung sozusagen "angemeldet". Der Notar habe zu ihm gesagt: "das dauert alles noch". Wie ist das zu bewerten? Kann man sich darauf verlassen, dass der Notar das von sich aus abwickelt und bezahlt?

Meine Meinung: Nein, kann man nicht, der wird ja kein Interesse daran haben die Gläubiger zu befriedigen. Man muss mMn also die Verlassenschaft klagen.
Wie geht man da vor? Vor Gericht die Klage einreichen?

Oder würdet ihr sagen keine Klage notwendig, der Notar wird es schon machen?
Unabhängig davon, ob jetzt die Sekretärin oder der Notar das gesagt hat. Kann man vertrauen, dass der Notar es macht? Muss er es gar machen?

Freue mich über jede Antwort, juristische Grüße :D



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