Wiederaufnahme oder außerordentliche Revision?
Verfasst: 14.04.2017, 06:08
Ich habe ein Erkenntnis vom BVG Wien erhalten. Darin wird ein umfangreicher Schriftsatz nicht gewürdigt - es scheint als ob dieser gar nicht erst in die Akte gelangt ist. Ordentliche Revision wurde als unzulässig erklärt.
Kann ich aufgrund der fehlenden Beweiswürdigung Wiederaufnahme gemäß § 32 VwGVG beantragen oder muss ich jetzt außerordentliche Revision einlegen um dieses Urteil zu knacken?
Kann ich aufgrund der fehlenden Beweiswürdigung Wiederaufnahme gemäß § 32 VwGVG beantragen oder muss ich jetzt außerordentliche Revision einlegen um dieses Urteil zu knacken?