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Wiederaufnahme oder außerordentliche Revision?

Verfasst: 14.04.2017, 06:08
von Aras
Ich habe ein Erkenntnis vom BVG Wien erhalten. Darin wird ein umfangreicher Schriftsatz nicht gewürdigt - es scheint als ob dieser gar nicht erst in die Akte gelangt ist. Ordentliche Revision wurde als unzulässig erklärt.

Kann ich aufgrund der fehlenden Beweiswürdigung Wiederaufnahme gemäß § 32 VwGVG beantragen oder muss ich jetzt außerordentliche Revision einlegen um dieses Urteil zu knacken?

Verfasst: 16.04.2017, 18:51
von Manannan
Sie haben die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof bzw einer Beschwerde an Verfassungsgerichtshof. Für die Einbringung besteht Anwaltspflicht.
Ein Wiederaufnahmegrund liegt bei mangelnder Beweiswürdigung jedenfalls nicht vor.

Verfasst: 26.05.2017, 21:35
von Aras
Wir haben außerordentliche Revision erhoben. Wird die Erkenntnis vom RIS bis zur Entscheidung der Revision entfernt? Oder bleibt das im RIS trotzdem?