Außerbücherliches Eigentum

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Max Leiter
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Außerbücherliches Eigentum

Beitrag von Max Leiter » 12.04.2017, 08:17

Hallo zusammen,
Zuletzt geändert von Max Leiter am 05.03.2018, 19:43, insgesamt 1-mal geändert.



MG
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Beitrag von MG » 13.04.2017, 08:02

Wenn das Grundbuch nicht abgesichert ist, könnte alles mögliche passieren. Z.B. könnte der Geschenkgeber - theoretisch, natürlich unterstelle ich damit nicht derartiges - die Liegenschaft jemand anderem verkaufen und der lässt sich sofort eintragen, oder der Geschenkgeber geht in Konkurs, dann fällt die Liegenschaft trotz bereits abgeschlossenen Vertrages in die Konkursmasse, oder es wird ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet, oder oder...

Abhilfe schafft (jedoch nur für die Dauer eines Jahres) die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung.

Details sollte Ihnen aber der Vertragserrichter erklären und der sollte auch von sich aus warnen, wenn der Vertrag ohne derartige Absicherung abgewickelt würde.

mfG
RA Michael Gruner

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