Guten Abend,
im Jahr 2012 erfolgen verschiedene größere Reparaturen/Sanierungen im Haus, die Reparaturfondabrechnung ist vom 13.6.2013, das Bauverwaltungshonorar dazu ist in der Abrechnung vom 11.6.2014. Habe ich als Miteigentümerin einen Anspruch darauf, jetzt noch eine Rechnung aus 2012 einzusehen? (gleiche Arbeit wird jetzt schon wieder vorgeschlagen, daher möchte ich mir anschauen, was dann 2012 abgerechnet wurde).
Danke vielmals für Tipps
LG
Tinuca
Belegeinsicht Hausverwaltung
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